Darf mein Rektor mich zu ´´Sozial Stunden´´ Verdonnern?
Hey Leute! Darf mein Rektor mich zu ´´Sozial Stunden´´ Verdonnern, also das ich nachmittags in der Kantine Tische oder so sauber machen muss, denn das ist mir passiert, weil ich stress mit einem Lehrer hatte (Schlimmen Stress) und als strafe sollte ich nach der schule in der Kantine helfen, wo ich nicht hin gegangen bin. Jetzt wartet er darauf das ich Morgen komme und dem zu Stimme das ich diese Strafe verrichten werde, bei einer Ablehnung würde er mich von der schule werfen (ernst gemeint)
Meine frage dazu ist: Darf er das? Ich will nicht hören: Mach es einfach, ich will hören ob er das einfach machen kann, da ich mich dagegen wehren will... Bitte heute noch antworten. Danke!
Mit freundlichen grüßen.
4 Antworten
Dass er dich einfach so von der Schule werfen darf, war höchstwahrscheinlich geblöfft, aber: er darf natürlich eine Strafe verhängen.
Er zwingt dich nicht, ...du kannst es jederzeit sein lassen. Dann musst du allerdings die Konsequenzen dafür tragen und mit erheblich härteren Strafen rechnen.
Sei froh, dass du drinnen arbeiten darfst! An meiner Schule gibt es sogenannte Hausmeisterstunden, bei denen Schüler als Strafe dem Hausmeister helfen müssen. Nicht sehr angenehm, nach acht Stunden Schule noch eine Stunde auf dem Hof Müll zu sammeln. Auch wenn die Hausmeister nett sind. ;)
Auch wenn dir das auf den Sack gehen wird: an deinem Verhalten sieht man, dass du kein bisschen gelernt hast. Die Autorität des Rektors in Frage zu stellen ist respektlos, selbst wenn man den Mann nicht mag.
Sei demütig, arbeite die Strafe ab, entschuldige dich und jeder wird dir verzeihen!
Schulrecht ist Sache der Länder, daher kann ich dir nur auf Basis der Gesetzeslage in NRW antworten. Allerdings sollte die Rechtslage in anderen Bundesländern in etwa vergleichbar sein:
Gem. § 53 Abs. 1 SchulG darf der Schulleiter erzieherisch auf dich einwirken. Zu den erzieherischen Einwirkungen zählen insbesondere Aufgaben die geeignet sind, dir dein Fehlverhalten zu verdeutlichen (also "Sozialstunden").
Soweit diese Erziehungsmaßnahme nicht ausreicht, kann der Schulleiter eine Ordnungsmaßnahme gegen dich erlassen. Hierzu zählt auch der Verweis von der Schule (§ 53 Abs. 3 SchulG).
Bevor er dich (wirksam) von der Schule verweisen kann, muss er es mit anderen Ordnungsmaßnahmen probiert haben. Insbesondere eine schriftliche Androhung des Verweises sollte dem Schulverweis vorausgehen.
Basierend auf deiner Geschichte dürfte ein Schulverweis demnach nicht möglich sein. Neben dem Schulverweis gibt es allerdings in der Regel auch die Möglichkeit des Verweises. Dies ist im Prinzip "nur" eine schriftliche Mahnung. Da der Schulverweis immer nur das letzte Mittel ist, kann ich mir gut vorstellen, dass der Schulleiter diesen Verweis gemeint hat.
OK super, das hilft mir wirklich weiter, danke
Dann werde ich mich dem stellen
In massiven Fällen kann sehr wohl eine sofortige Entfernung eines Schülers angeordnet werden. In solchen Fällen ist dann zum Beispiel Leib und Leben der Mitschüler in Gefahr.
Ohne den Hintergrund zu kennen, fällt ein Urteil von außen schwer.
Ja ja immer sind die anderen Schuld, natürlich musst du es machen, sonst fliegst du. Steh zu seinen Fehlern die du gemacht hast.