Darf mein Rektor mich zu ´´Sozial Stunden´´ Verdonnern?

4 Antworten

Dass er dich einfach so von der Schule werfen darf, war höchstwahrscheinlich geblöfft, aber: er darf natürlich eine Strafe verhängen.

Er zwingt dich nicht, ...du kannst es jederzeit sein lassen. Dann musst du allerdings die Konsequenzen dafür tragen und mit erheblich härteren Strafen rechnen.

Sei froh, dass du drinnen arbeiten darfst! An meiner Schule gibt es sogenannte Hausmeisterstunden, bei denen Schüler als Strafe dem Hausmeister helfen müssen. Nicht sehr angenehm, nach acht Stunden Schule noch eine Stunde auf dem Hof Müll zu sammeln. Auch wenn die Hausmeister nett sind. ;)

Auch wenn dir das auf den Sack gehen wird: an deinem Verhalten sieht man, dass du kein bisschen gelernt hast. Die Autorität des Rektors in Frage zu stellen ist respektlos, selbst wenn man den Mann nicht mag. 

Sei demütig, arbeite die Strafe ab, entschuldige dich und jeder wird dir verzeihen!

Schulrecht ist Sache der Länder, daher kann ich dir nur auf Basis der Gesetzeslage in NRW antworten. Allerdings sollte die Rechtslage in anderen Bundesländern in etwa vergleichbar sein:

Gem. § 53 Abs. 1 SchulG darf der Schulleiter erzieherisch auf dich einwirken. Zu den erzieherischen Einwirkungen zählen insbesondere Aufgaben die geeignet sind, dir dein Fehlverhalten zu verdeutlichen (also "Sozialstunden").

Soweit diese Erziehungsmaßnahme nicht ausreicht, kann der Schulleiter eine Ordnungsmaßnahme gegen dich erlassen. Hierzu zählt auch der Verweis von der Schule (§ 53 Abs. 3 SchulG).

Bevor er dich (wirksam) von der Schule verweisen kann, muss er es mit anderen Ordnungsmaßnahmen probiert haben. Insbesondere eine schriftliche Androhung des Verweises sollte dem Schulverweis vorausgehen.

Basierend auf deiner Geschichte dürfte ein Schulverweis demnach nicht möglich sein. Neben dem Schulverweis gibt es allerdings in der Regel auch die Möglichkeit des Verweises. Dies ist im Prinzip "nur" eine schriftliche Mahnung. Da der Schulverweis immer nur das letzte Mittel ist, kann ich mir gut vorstellen, dass der Schulleiter diesen Verweis gemeint hat.

ku3hslchr4nk 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 15:16

OK super, das hilft mir wirklich weiter, danke

Dann werde ich mich dem stellen

In massiven Fällen kann sehr wohl eine sofortige Entfernung eines Schülers angeordnet werden. In solchen Fällen ist dann zum Beispiel Leib und Leben der Mitschüler in Gefahr.

Ohne den Hintergrund zu kennen, fällt ein Urteil von außen schwer.

Ja ja immer sind die anderen Schuld, natürlich musst du es machen, sonst fliegst du. Steh zu seinen Fehlern die du gemacht hast.