Polizei behauptet ich sei nicht angeschnallt gewesen?
War heute mit meiner Schwester unterwegs, ich als Beifahrerin.. Habe dann rechts von uns in einer Straße ein Polizeiauto gesehen und ganz normal reingeguckt dieser wollte erst in unsere kommende Richtungen fahren ist uns dann aber doch ganz schnell hinter her gefahren .. Dann kam schon "Stopp" .. Polizist meinte erst fahrkontrolle, also hat ganz normal erst Führerschein und Fahrzeugschein verlangt. Dann meinte er plötzlich zu meiner Schwester wieso ihre Beifahrerin denn nicht in der Lage ist sich anzuschnallen!? SO ich bin in der Probezeit würde mir nie irgend 'n Mist erlauben und bin wirklich IMMER angeschnallt ich war also logischerweise auch zu diesem Zeitpunkt angeschnallt!! Hatte sogar Fenster auf und meinen Arm draußen. Meine Schwester würde sonst auch niemals losfahren! Habe dies natürlich auch sofort abgestritten das dies nicht so ist, das ich wie gesagt, angeschnallt war. Hatte auch helle Sachen an und saß ziemlich hoch das man das locker gesehen hat.Dann hat der Polizist seinen Kollegen noch gefragt " bist du dir sicher?" und dieser hat genickt und dann hieß es plötzlich das sie es ja sicherlich gesehen haben und das ich mich eben während der Fahrt angeschnallt hätte.Dann hat er meine Personalien aufgenommen und mir ein Zettel gezeigt das dort drauf steht das ich das verweigert hab oder so ähnlich und ob ich diesen Zettel quittieren möchte. Habe ich nicht getan ..jedenfalls meinte er das ich dann ein Brief bekomme und ich schriftlich da gegen an gehen kann. Nun meine Frage.. Wie groß ist meine Chance denn ?Es steht ja eigentlich Aussage gegen Aussage. Und was muss ich denn da hin schreiben?
3 Antworten
Die haben keine Beweise und scheinbar hat das nur einer gesehen, weil wie du gesagt hast der andere hat seinen Kollegen gefragt:" Bist du dir sicher."
Im zweifel für den Angeklagten
Die Aussage des Polizisten ist sehr wohl ein Beweis.
Wie man diesen Beweis erschüttern kann, habe ich in meinem Kommentar beschrieben.
Der Zeugenbeweis ist auch ein Beweis. Und vor Gericht haben sie es dann plötzlich beide ganz genau gesehen.
Das lässt sich so allgemein nicht beurteilen. Wenn die Fragestellerin einen guten Anwalt hat, dürfte sie gute bis sehr gute Chancen haben.
Hallo patriciaxx,
wenn ich den Text richtig verstanden habe, wird nicht Dir vorgeworfen, dass Du nicht angeschnallt warst, sondern der Vorwurf lautet, dass Deine Schwestern nicht angeschnallt war.
Den Anhörungsbogen dürfte dementsprechend Deine Schwester bekommen. Der Tatvorwurf lautet gem.: bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog:
Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt.
In dem Anhörungsbogen kann sich Deine Schwester äußern und angeben, dass der Tatvorwurf nicht zutreffend ist. Dich kann Deine Schwester dabei als Zeugen benennen.
Evtl. wird dann ja das Bußgeldverfahren eingestellt. Wenn nicht kommt auf Deine Schwester ein Bußgeldbescheid mit folgenden Inhalt zu:
Tatbestandsnummer: 121172
Tatvorwurf: Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 100 BKat
Verwarnungsgeld: 30,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
Möglich wäre auch, dass kein Anhörungsbogen zugestellt wird, sondern gleich der Bußgeldbescheid mit dem Zahlungsträger über 30,00 Euro.
In dem Fall sollte man sich überlegen, ob man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegt, denn wird dem Einspruch nicht entsprochen, kommen zu den 30,00 Euro aller Wahrscheinlichkeit noch 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren dazu.
Ihr könntet natürlich noch weiter gehen und einen Richter entscheiden lassen, aber ob es sich bei ungewissen Ausgang lohnt statt der 30,00 Euro noch die ganzen zusätzlichen Verwaltungsgebühren und Gerichtskosten zu riskieren, steht auf einem anderen Blatt, aber dass müsstest Ihr dann für Euch entscheiden.
Schöne Grüße
TheGrow
Nein, der Polizist meinte schon mich. Er hat ja auch meinen Personalausweis verlangt und meinen Namen auf den Zettel geschrieben.
Dann warte mal ab, wie der Tatvorwurf lautet:
Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog kennt nur den Tatvorwurf:
"SIE hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt"
Es gibt nicht den Tatvorwurf
"Sie haben nicht dafür gesorgt, dass Ihre Beifahrer nicht angeschnallt waren"
Lediglich, wenn Deine Schwester unter 13, sprich noch ein Kind ist, sieht die Sache anders aus, dann würde laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid auf Dich zukommen, weil Kindern das Einsichtsvermögen fehlt zu wissen, wie gefährlich es ist ohne Gurt zu fahren und man Kindern gegenüber sowieso als Fahrer verantwortlich ist:
Tatbestandsnummer: 121118
Tatvorwurf: Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug ein Kind mit, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 98.1 BKat
Verwarnungsgeld: 30,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
Wie gesagt, warte mal ab, ob überhaupt was kommt und wenn ja, wie der Tatvorwurf lautete.
Wenn dort wie gesagt drin steht:
"SIE hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt"
Ist der Tatvorwurf schlichtweg nicht zutreffend, wenn Du angeschnallt warst.
Im Text hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Ich hatte geschrieben:
Lediglich, wenn Deine Schwester unter 13, sprich noch ein Kind ist,
Richtig muss es heißen
Lediglich, wenn Deine Schwester unter 14, sprich noch ein Kind ist,
Dann noch ein weiterer Hinweis.
Ich habe noch einmal recherchiert. Neben Kindern hat man nach geltender Rechtsprechung auch gegenüber den in § 3 StVO Absatz 2a genannten Personenkreis eine besondere Fürsorgepflicht im Hinblick auf die Anschnallpflicht. Ich füge hier mal den entsprechenden Absatz ein, damit Du siehst, welcher Personenkreis das ist:
(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Der § 3 ist zwar eigentlich auf die Geschwindigkeit bezogen, aber die Rechtsprechung lehnt sich im Bezug auf die Anschnallpflicht auf den § 3 der StVO (2a) an.
Aussage gegen Aussage gibt es im rechtstechnischen Bereich nicht. Der Polizist tritt hier als Zeuge auf. Genauso kann jedoch auch deine Schwester als Zeuge auftreten. Schwierig für die Polizisten wird es aus der Sicht, da nur einer der Beamten gesehen haben will, dass du nicht angeschnallt warst.
Spinnen wir die Sache weiter, glaube ich kaum, dass du tatsächlich von der Sache nochmal etwas hörst. Da nur ein Polizist behaupten kann, etwas gesehen zu haben, muss der Andere wahrheitsgemäß aussagen, er habe nichts gesehen. Das schwächt seine Zeugenaussage.
Vor Gericht stünden die Chancen der Polizisten, wenn ihr einen guten Anwalt habt, gar nicht gut. Im Prinzip geht es darum die Zeugenaussage zu erschüttern, indem die Glaubwürdigkeit bzw. die Verlässlichkeit in Zweifel gezogen wird. Ein guter Anwalt würde erst fragen, ob du angeschnallt warst. Hier würde er vielleicht noch steif und fest behaupten, es ganz genau gesehen zu haben. Dann hakt der Anwalt nach und fragt, was du für Kleidung getragen hast und welche Farbe diese hatte. Hast du lange Haare? War der Gurt evtl. durch die Haare verdeckt? Wie hast du die Haare getragen? Offen? Pferdeschwanz? Zu einem Knoten hochgesteckt? Hattest du evtl. ein buntes Tuch um den Hals? Hast du einen Pullover, ein T-Shirt oder eine Bluse an? Hast du eine Jacke getragen? Was war das für eine Jacke? Farbe? Material? Schnitt? Könnte es sein, dass er den Gurt in einer Kleidungsfalte einfach übersehen hat? Nach mehreren Monaten wird der Polizist diese Fragen nicht mehr beantworten können. Damit wird seine Aussage immer schwächer und ist letztlich nichts mehr wert.
Hallo Interesierter,
Deine Darlegung ist zwar nicht falsch, aber der Richter berücksichtigt über die Glaubhaftigkeit der Aussage natürlich auch, dass der Polizeibeamte keine persönlichen Gründe hätte hier die Unwahrheit zu sagen.
Im Gegensatz zum Betroffenen und dessen Familienangehörige die als Zeuge angeführt wird, die aber natürlich ein berechtigtes Interesse haben, dass hier keine Strafe, samt Gerichtskosten bezahlt werden müssen. Hier sieht ein Richter natürlich durchaus Gründe für eine Falschaussage.
Ihre Meinung kann ich so nicht stehen lassen. Zunächst mal haben Sie natürlich vollkommen Recht, dass der Polizist normalerweise keine persönlichen Gründe für eine absichtliche Falschaussage hat oder haben sollte.
Auf eine vorsätzliche Falschaussage wollte ich jedoch auch gar nicht hinaus. Es könnte doch sein, dass der Polizist sich beim flüchtigen Blick ins vorbeifahrende Auto schlicht und einfach geirrt hat. Genau diese Möglichkeit muss in Betracht gezogen werden. Und seien wir ganz ehrlich. Wenn ein Polizist steif und fest behauptet, er hätte ganz genau gesehen, dass die Dame den Gurt nicht angelegt hatte, sich aber nicht an Art und Farbe der Kleidung erinnern kann, dann ist seine Aussage alles Andere als glaubhaft und im Grunde nichts wert.
Beweise hin oder her, wen wird der Richter lieber glauben, der Polizei oder in diesem Fall patriciaxx?