Wer darf mich bestrafen wenn der TÜV bei meinem PKW abgelaufen ist?
Ich habe bzw. hatte einen PKW mit abgelaufenem TÜV. Dieser PKW wurde nur geparkt, d.h. ich bin mehrere Wochen nicht damit gefahren.
Nun habe ich von der Stadt einen Bußgeldbescheid bekommen weil mein Fahrzeug keinen TÜV hat.
Ich bin nun der Meinung, bei abgelaufenem TÜV kann mich doch eigentlich nur die Polizei bestrafen wenn ich mit dem Fahrzeug am öffentlichem Verkehr teilnehme, oder???
10 Antworten
Die allgemeine Ordnungsbehörde ist für diese Art von Ordnungswidrigkeit originär zuständig, die Polizei ahndet solche Verstöße zwar auch (bzw. zeigt sie an), ist aber nur subsidiär zuständig.
Es ist nicht notwendig, dass Du mit dem Fahrzeug fährst um bestraft zu werden. Wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum parkt (egal ob es sich um rechtlich-öffentlichen oder tatsächlich-öffentlichen Verkehrsraum handelt), muss es ordnungsgemäß zugelassen sein und auch gültigen TÜV haben. Du müsstest das Fahrzeug also schon auf einem abgesperrten Privatparkplatz oder in einer Garage abstellen, um keine weiteren Bußgelder zu riskieren.
Nein, die Gemeinde kann das. Fahrzeuge, die keinen TÜV mehr haben, dürfen nicht auf öffentlichem Grund "abgestellt" werden. Du mußt, wenn der TÜV abläuft, selber dafür sorgen, daß Du Dein Fahrzeug auf eine Stelle bringst, die nicht öffentlich ist, z. B. in eine Garage oder auf ein privates Grundstück. Gruß, q.
Das stimmt. Es kommt aber darauf an wo du dein Fahrzeug parkst. Wenn du es auf deinem eigenen Grundstück parkst ist das OK. Aber auf einem öffentlichen Parkplatz ist es nicht erlaubt. Ich weiß nicht warum, ist aber so. Deutschland halt^^
Die Bestrafung ist rechtmäßig!!!
Da irrst du mit deiner Meinung.
Eine Begründung brauche ich nicht. Es reicht ein Blick in die Gesetze und Verwaltungsvorschriften.
..und wo ist deine Begründung?