Darf die Polizei meine Zeugenaussage weitersagen?
Hallo, ein Freund von mir musste bei der Polizei eine Zeugenaussage über einen Fall eines Kumpels aussagen und dieser Kumpel hat ihn jetzt gefragt ob er dies und das der Polizei erzählt hat weil die meinte das er das gesagt hat. Stimmt das, das er darüber Bescheid weiß, was mein Freund ausgesagt hat ? Und falls es vor Gericht kommen würde, würde die Aussage laut vorgelesen werden oder steht die Polizei unter "Schweigepflicht" wenn mein Freund das nicht möchte ? Danke.
4 Antworten
Alles sehr kompliziert was Du schreibst.
Einmal ist es DEINE Aussage, dann wieder die von einem Freund und seinem Kumpel....
Aber grundsätzlich: Ja, die Polizei darf bei einem Verhör oder einer Befragung jemanden mit der Zeugenaussage eines Anderen konfrontieren um ihn zu einer Reaktion und zu einer eigenen Aussage zu bringen.
Vor dem Gericht wird sowieso alles offen gelegt und der Verteidiger des Angeklagten bekommt volle Akteneinsicht und kann somit lesen, wer genau was ausgesagt hat. Auch wenn der Zeuge nicht vor Gericht vorgeleden wird.
Ein Strafverfahren muß transparent sein. Dazu gehört auch, dass man erfährt, was bereits bekannt ist. Schließlich kann so verhindert werden, dass man sich selbst belastet.
wenn es vor Gericht geht kann er dann sehr wohl vorgeladen werden und muss aussagen
Die Polizei versucht meistens durch Psychotricks einen die Worte im Mund zu verdrehen damit man unter dem Stress zusammen bricht und die Wahrheit sagt. Falls er jedoch die Wahrheit sagt bleibt er bei seiner Aussage, also muss es nichtmals so sein das die irgendwas gesagt haben was in der Aussage stand. Und dennoch darf die Polizei sagen was dein Freund ausgesagt hat, dies ist schließlich ein Beweismittel, es sei denn es bestünde in irgendeiner Hinsicht potentiell Gefahr für ihn dann wird dies anonym weitergegeben.
MFG
Sanji Kuroashi