Wer erfährt von einer Aussage bei der Polizei?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Polizei legt Akte an Strafsachenakten sind rot    (im Gericht ROTE AKTE ist fällig.)

Die Zeugenaussagen , dann die Aussage   vom Kläger  und des Beklagten
Die Beamten die den Fall bearbeiten bekommen alles zu lesen.
Es geht wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind zum Staatsanwalt          § 152.2 Stpo   die Ermittlung ist beendet die Staatsanwalt fängt an (Legalitätsprinzip)                          Wird auch mit 153 +153a STPO verwechselt, weil im Beamtendeutsch heist Beendet auch aufgehoben

Das die Rechtsanwälte vom Kläger und vom Beklagten  Haben Einsicht oft die Personen selbst beim Anwalt. Nur die Zeugen bekommen die Akten nicht zu sehen.

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland

Bley 1914

Bley1914  19.06.2017, 19:34

Recht herzlichen dank für die Bewertung.# Die Aktenträger haben auch die Möglichkeit eine Akte zu sehen.

Justiz ist eine transparente Sache; da gibt es grundsätzlich keine Heimlichkeiten. Erst wenn du gegen die Mafia oder Terroristen aussagst, bekommst du als Zeuge etwas Schutz.

Das Gericht der Anwalt und der Satdts Anwalt im Vorfeld.!

cathuix 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 18:13

Danke für deine schnelle Antwort! Was meinst du mit Anwalt? Die Anwälte der Betroffenen? Dürfen deren Anwälte denen dann was davon erzählen wer was gesagt hat?

herakles3000  31.01.2017, 18:28
@cathuix

Ja den die  müssen ja auch die Zeugen aussagen Überprüfen oder zb auch nach andere zeugen suchen die die Polizei zb nicht gefragt hat  zb weil sie im Urlaub waren usw,Auch  muss der Anwalt das mit seinem Mandanten bereden den der  Kan Ja Lügen  oder auch ein Zeuge das so Vielteich doch noch auffällt.!

Also wenn die Polizei gegen dich ermittelt und Zeugen befragt, dann wird das Protokoll dieser Zeugenbefragung genauso wie alle anderen Ermittlungsergebnisse zur Ermittlungsakte hinzugefügt. Wenn Du einen Rechtsanwalt mit der Wahrung deiner Interessen beauftragst, bekommt dein Rechtsanwalt Akteneinsicht. D.h. dein Rechtsanwalt bekommt für ein paar Tage die vollständige Ermittlungsakte. Und da die Zeugenaussage Teil dieser Ermittlungsakte ist, kann dein Rechtsanwalt dann die Zeugenaussage lesen, und erfährt auch wer diese Zeugenaussage gemacht hat. Und dein Rechtsanwalt bespricht dann mit dir die Ermittlungsergebnisse, und wird dir den Namen des Zeugen nennen. Somit kennt dann am Ende der Beschuldigte den Namen des Zeugen. Außerdem bekommt natürlich die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakte, denn die entscheidet ja darüber ob überhaupt eine Klage bei Gericht eingereicht, oder die Sache eingestellt wird. Und (zumindet in Deutschland) bekommt dann  auch der Richter die Ermittlungsakte, sofern es zur Anklage kommt. (in den USA würde der Richter die Ermittlungsakte z.B. nicht bekommen, sondern nur die Teile die die Staatsanwaltschaft ihm gibt.)