Anzeige wegen Ruhestörung nach 1. Erscheinen der Polizei. Was kann man machen/Was wird passieren?

4 Antworten

Entgegen deiner abstrusen Rechtsauffassung, ist bereits das erhebliche Belästigen der Nachbarschaft durch unzulässigen Lärm nach § 117 Abs. 1 OWiG eine Ordnungswidrigkeit. Dafür muss weder die Polizei vorher vorwarnen, noch sich einer der Nachbarn melden. 

Die Lärmimmissionen zu Nachtzeiten werden vermutlich auch durch des jeweilige Landesimmissionsschutzgesetz verboten sein, für näheres ist auf dieses verwiesen. 

VincVegaaa 
Beitragsersteller
 21.06.2015, 09:37

Ich weiß selber, dass es verboten ist. Trotzdem kann, von dem was ich so gelesen/gehört habe, die Handhabung solcher Fälle in der Praxis auch anders aussehen. Ich weiß nicht, was das mit abstruser Rechtsauffassung zu tun hat. 

Keine Anzeichen wahr genommen? Du WARST laut das hast du ja selbst geschrieben. Und eine Vorwarnung genügt nun mal nicht. Ab 22 Uhr hat man eben leise zu sein. Auch wenn man seinen 18. feiert. Bis 1 Uhr waren wohl auch die Nachbarn geduldig und haben den Lärm toleriert. Aber wenn um 4 Uhr dann immer noch Krawall ist.....

ICh würde an deiner Stelle den Rat der Polizisten befolgen. Schaden wirst du dir damit nicht.

VincVegaaa 
Beitragsersteller
 20.06.2015, 20:09

Ich finde es einfach nur merkwürdig, dass schon bei dem 1. Erscheinen der Polizei solche Konsequenzen drohen. Wären die schon vorher mal da gewesen könnte ich es mehr nachvollziehen aber nun gut.

Ist es nicht auch möglich, dass einfach nichts passiert? Also dass sich die Sache im Sand verläuft und nichts kommt, weil ich ja wie schon gesagt noch nie derartige Probleme verursacht habe und eine einmalige Verwarnung dementsprechend genügen würde. Ist natürlich Wunschdenken aber wäre das nicht auch möglich?

Nordseefan  20.06.2015, 20:13
@VincVegaaa

klar ist das möglich. Hast schon recht, das normalerweise erst eine Verwarnung ausgesprochen wird. Und sagen wir mal so: Du kannst was für den Lärm. Aber nicht dafür das die Nachbarn ein paar mal bei der Polizei anrufen müssen und die nicht kommen kann wegen wichtigeren Sachen.

Bitterkraut  20.06.2015, 20:14
@VincVegaaa

Es handelt sich um eine Ordungswidrikeit. Du bekommst doch auch beim 1. Falschparken ein Knöllchen - oder etwa nicht?

VincVegaaa 
Beitragsersteller
 20.06.2015, 20:19
@Bitterkraut

Natürlich aber trotzdem ist es schon vorgekommen, dass nichts passiert ist. 

VincVegaaa 
Beitragsersteller
 20.06.2015, 20:24
@Nordseefan

Ich schätze ich rufe mal bei der Verbandsgemeinde an und erkläre denen meine Sicht der Dinge. Übrigens, wie genau mache ich eigentlich einen solchen Anruf? Sag ich einfach "Ja hallo mein Name ist ... und ich wollte mich wegen einer möglichen Anzeige gegen mich erkundigen"?

Die Nachbarn müssen sich nicht erst bei dir melden. Die können auch gleich die Polizei anrufen und das haben sie wohl getan. Daß du die Nachbarn informiert hast, ist zwar löblich, das bedeutet aber nicht, daß die Nachbarn Lärm bis in die Morgenstunden auch dulden müssen. Ich hätte selbst geklingelt und um Ruhe gebeten, bevor ich die Polizei rufe, aber so ist halt nicht jeder.

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