Anzeige wegen Ruhestörung nach 1. Erscheinen der Polizei. Was kann man machen/Was wird passieren?
Ich hab gestern meinen 18. Geburtstag gefeiert. Direkte Nachbarn waren vorher informiert, dass es laut werden würde und es war auch sehr laut. Um 4 Uhr morgens kommen dann 2 Polizisten an den Veranstaltungsort.
Diese wollen erst direkt die Anlage mitnehmen, geben sich aber dann damit zufrieden, dass die Party beendet wird. Außerdem teilen sie mit, dass es zu einer Anzeige an das Ordnungsamt kommen wird. Nach kurzen Gespräch legen sie mir nahe, am Montag die Verbandsgemeinde anzurufen um mich dort zu melden und zu sagen, dass ich Sch gebaut hab und Reue zeigen soll etc. um Konsequenzen mildern zu können. Ich hab noch nie irgendwelche Probleme mit der Polizei gehabt und bin also kein Wiederholungstäter. Was mich verwundert ist, dass all das nach nur einem Besuch der Polizei auf mich zukommen soll. Wird nicht normalerweise erst eine Verwarnung ausgesprochen? Es hat sich auch kein Nachbar bei uns gemeldet. Auf dieses Argument wurde gesagt, dass anscheinend schon seit 1 Uhr mehrere Anrufe eingegangen sind, die Polizei aber nicht direkt verfügbar war.
Nun meine Frage(n): Wie soll ich mit der Sache umgehen? Abwarten? Bei der Verbandsgemeinde anrufen? Geht das alles überhaupt, wenn ich vor dem Besuch der Polizei keine Anzeichen wahrgenommen habe, dass sich jemand gestört fühlt?
4 Antworten
Entgegen deiner abstrusen Rechtsauffassung, ist bereits das erhebliche Belästigen der Nachbarschaft durch unzulässigen Lärm nach § 117 Abs. 1 OWiG eine Ordnungswidrigkeit. Dafür muss weder die Polizei vorher vorwarnen, noch sich einer der Nachbarn melden.
Die Lärmimmissionen zu Nachtzeiten werden vermutlich auch durch des jeweilige Landesimmissionsschutzgesetz verboten sein, für näheres ist auf dieses verwiesen.
Ich weiß selber, dass es verboten ist. Trotzdem kann, von dem was ich so gelesen/gehört habe, die Handhabung solcher Fälle in der Praxis auch anders aussehen. Ich weiß nicht, was das mit abstruser Rechtsauffassung zu tun hat.
Keine Anzeichen wahr genommen? Du WARST laut das hast du ja selbst geschrieben. Und eine Vorwarnung genügt nun mal nicht. Ab 22 Uhr hat man eben leise zu sein. Auch wenn man seinen 18. feiert. Bis 1 Uhr waren wohl auch die Nachbarn geduldig und haben den Lärm toleriert. Aber wenn um 4 Uhr dann immer noch Krawall ist.....
ICh würde an deiner Stelle den Rat der Polizisten befolgen. Schaden wirst du dir damit nicht.
klar ist das möglich. Hast schon recht, das normalerweise erst eine Verwarnung ausgesprochen wird. Und sagen wir mal so: Du kannst was für den Lärm. Aber nicht dafür das die Nachbarn ein paar mal bei der Polizei anrufen müssen und die nicht kommen kann wegen wichtigeren Sachen.
Es handelt sich um eine Ordungswidrikeit. Du bekommst doch auch beim 1. Falschparken ein Knöllchen - oder etwa nicht?
Natürlich aber trotzdem ist es schon vorgekommen, dass nichts passiert ist.
Ich schätze ich rufe mal bei der Verbandsgemeinde an und erkläre denen meine Sicht der Dinge. Übrigens, wie genau mache ich eigentlich einen solchen Anruf? Sag ich einfach "Ja hallo mein Name ist ... und ich wollte mich wegen einer möglichen Anzeige gegen mich erkundigen"?
Die Nachbarn müssen sich nicht erst bei dir melden. Die können auch gleich die Polizei anrufen und das haben sie wohl getan. Daß du die Nachbarn informiert hast, ist zwar löblich, das bedeutet aber nicht, daß die Nachbarn Lärm bis in die Morgenstunden auch dulden müssen. Ich hätte selbst geklingelt und um Ruhe gebeten, bevor ich die Polizei rufe, aber so ist halt nicht jeder.
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Ich finde es einfach nur merkwürdig, dass schon bei dem 1. Erscheinen der Polizei solche Konsequenzen drohen. Wären die schon vorher mal da gewesen könnte ich es mehr nachvollziehen aber nun gut.
Ist es nicht auch möglich, dass einfach nichts passiert? Also dass sich die Sache im Sand verläuft und nichts kommt, weil ich ja wie schon gesagt noch nie derartige Probleme verursacht habe und eine einmalige Verwarnung dementsprechend genügen würde. Ist natürlich Wunschdenken aber wäre das nicht auch möglich?