Wie meldet man eine anonyme Ruhestörung bei der Polizei?
Möchte gerne hinterfragen, wie man eine anonyme Ruhestörung bei der Polizei meldet. Was sagt man in diesem Punkt am besten zuerst?
Z. B.
Hallo ich möchte eine anonyme Ruhestörung melden? Mein Nachbar feiert ein lautes Trickgelage mit lauter Musik?
Oder sollte ich mich doch mit Nachnamen Melden?
(Persönlicher und schriftlicher Kontakt fanden schon statt) die Musik ist bis in meine Wohnung zu hören, und wenn man vor deren Wohnungstüre steht bzw. der Bass vor allen. Das Hauptsächliche Problem ist der ohrenbetäubende Bass
Nachtruhe ist doch ab 23.00 Uhr oder nicht? Wohne in Bayern!
9 Antworten
Wenn Du, wie Du selber schreibst, mit dem Nachbarn wegen des Lärms schon persönlichen Kontakt gehabt hattest, musst Du nicht eine anonyme Meldung absetzen. Sorry, aber in meinen Augen ist dies eine Art Feigheit, nicht zu einem Problem zu stehen. Kaum spricht nämlich die Polizei vor heisst es: "Aha, mit Sicherheit hat Lexmark angerufen!" Du hast mit dem Nachbarn gesprochen und erging nicht auf Deine Intervention ein. Also melde Dich mit Deinem Namen. Dies ist auch wichtig bei allfälligen Rückfragen. Zudem, wenn Du bei der Polizei wärst, würdest Du auf einen anonymen Anruf wegen Nachtruhestörung ausrücken? Wohl kaum.
Anonym meiner Meinung nach gar nicht... Könnte sich ja jeder nen Joke erlauben und die Polizei wäre nur noch auf WitzMeldúngen unterwegs...
Zwischen einem Mord und einer Nachtruhestörung bestehen doch einige Unterschiede, meint ihr nicht auch?
@Mau00
zur Erinnerung .. hier in der Frage geht es um die anonyme Meldung einer Ruhestörung und nicht um irgendwelche Verbrechen.
Außerdem: Wenn eine Person einen Mord oder eine Ruhestörung meldet, bleibt sie auch nicht anonym! Wenn sie ihren Namen nicht mitteilen will, wird dieser eben im Rahmen des Verfahrens ermittelt.
Das ist eine absolut ALBERNE ANTWORT... ganz ehrlich... das ist nur nicht ein hinkender Vergleich zwischen Äpfel & Birne sondern zwischen Bakterien und der Welt...
Wenn man keine Ahnung hat, dann vielleicht einfach mal die.......
Das war auch nur ein Beispiel um euch zu verdeutlichen, dass es sehr wohl anonym geht!
Das es hier um Ruhestörung ging ist mir klar. Ich wollte mit meinem Beispiel auch nur verdeutlichen, dass es auch anders geht. Und wie ermittelst du jemanden, der von einem öffentlichen Münztelefon aus an ruft? Es ist ja nicht so, dass ich das nicht schon zig fach erlebt habe! Und selbst, wenn einer seine Nummer nicht unterdrückt und ich somit nur nen Blick ins Telefonbuch werfen müsste, um zu wissen, wer angerufen hat wird es nicht gemacht! Dann bleibt halt das Feld bei Mitteiler in der Anzeige leer, bzw. man schreibt eigene Wahrnehmung rein und gut ist es.
Und wie ermittelst du jemanden, der von einem öffentlichen Münztelefon aus an ruft?
Das habe ich im letzten Jahr kein einziges Mal erlebt! Zum einen weil es immer weniger öffentliche Telefone gibt, zum anderen wäre dies für die Meldung einer Ruhestörung äußerst ungewöhnlich.
Entweder gibt es jemanden der in seiner Ruhe gestört wird (außer der Polizeistreife!) und er nennt seinen Namen .. oder es werden keine Maßnahmen getroffen.
Wenn mir jemand am Telefon eine Ruhestörung meldet und seinen Namen nicht nennen will, entsende ich keine Streife .. dann verweise ich höchstens noch an die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde und die Möglichkeit einer Anzeige dort.
Tja Kollege! In Bayern läuft das halt so ein bisschen anders ;-) Wir ham auch noch öffentliche Münztelefone!
Wie es in Hessen gehandhabt wird, weis ich nicht. Der Fragesteller wohnt allerdings in Bayern. Und bislang habe ich auch noch keine Begründung gelesen, warum jemand verpflichtet sein soll, seinen Namen zu nennen! §111 OWiG greift hier meines Erachtens nicht. Natürlich möchte ich auch gerne wissen, mit wem ich telefoniert hab, aber wenn er es mir nicht sagt, dann soll er's bleiben lassen! Is mir dann auch wurscht, weil ich den Namen für die Anzeige wie gesagt eh nicht brauch!
§111 OWiG greift hier meines Erachtens nicht
Ich sehe eigentlich keinen Grund, warum diese Norm hier nicht greifen sollte. Wenn jemand bei der Polizei anruft, kann er davon ausgehen, dass auch ein Polizeibeamter am Telefon ist .. und wenn dieser dann nach dem Namen fragt, müsste er grds. antworten.
Aber das wäre mir vollkommen wurscht .. wenn mir jemand am Telefon seinen Namen nicht nennen will, würde ich kein OWI-Verfahren starten ..
aber sofern es nur um 'ne Ruhestörung geht, dürfte der Bürger dann von mir nicht erwarten, dass ich 'ne Streife hinschicke, um ihm bei seinem (!!) Problem zu helfen.
In deinem zweiten Absatz gehe ich absolut konform mit dir! Beim dritten Absatz auch fast, bis auf den Punkt, dass bei uns immer ne Streife kommt. Es dauert halt dann etwas länger, bis sie kommt bei solchen Lapalien. Mit deinem ersten Absatz kann ich mich allerdings nicht anfreunden, denn sonst dürften z.B. bei Akte 2013 die ermittelnden Beamten nicht den Hinweis geben, dass auch anonym angerufen werden kann, da sie sonst ja zu Ordnungswidrigkeiten aufrufen würden.
denn sonst dürften z.B. bei Akte 2013 die ermittelnden Beamten nicht den Hinweis geben, dass auch anonym angerufen werden kann, da sie sonst ja zu Ordnungswidrigkeiten aufrufen würden.
Es gibt ja keine grundsätzliche Pflicht, direkt seinen Namen zu nennen, wenn man die Polizei anruft. Natürlich kann man alles mögliche anonym machen .. §111 würde ja sowieso erst greifen, wenn ein Polizeibeamter nach dem Namen fragt
Es gibt ja keine grundsätzliche Pflicht, direkt seinen Namen zu nennen, wenn man die Polizei anruft. Natürlich kann man alles mögliche anonym machen
darauf wollt ich schon die ganze Zeit raus!
in der Regel um 22 Uhr.
Kann aber von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein, kannst du mal für deine Stadt im Internet recherchieren.
Du kannst deinen Namen ruhig sagen, aber dieser wird ja anoynm behandelt. Also die Beamten gehen ja selber hin und wenn die was hören reicht das ja ;) Da wird ja nicht gesagt der Herr xy hat angerufen weil...
möchtest Du eine anonyme Ruhestörung melden oder anonym eine Ruhestörung melden? :-D
Gegenüber der Polizei kannst und musst Du Deinen Namen nennen. Du brauchst keine Angst haben, dass die Polizei diesen Namen weitergibt, gegenüber den Ruhestörern bleibst Du anonym.
Wenn Du nicht sagst, wer Du bist, brauchst Du auch nicht hoffen, dass die Polizei Dir großartig weiterhilft ..
Wegen des Krachs muss sich eine bestimmbare Person gestört fühlen. Gibt es die nicht, so gibt es auch keine Ruhestörung. Auf einen anonymen Anruf hin wird gar nichts passieren.
Achso, dann kann ich also auch keinen anonymen Hinweis zu z.B. einem Mord geben, weil es die Polizei dann nicht interessiert? Quatsch!