Darf die Polizei einen rammen?
Frage ist eigentlich simple.. Mal angenommen ich bin mit einem Fahrzeug welcher Art auch immer Flüchtig. Darf die Polizei dann mit ihren Fahrzeugen das Fluchtobjekt zu Fall bringen oder frontal entgegen fahren?
Und darf zb auf Reifen geschossen werden. Was dürfen sie und was nicht? Die Frage beschäftigt mich weil ein Freund mal sagte, sie fahren einem direkt frontal in die Seite (in dem Fall Motorrad).
LG
10 Antworten
Es gibt kein Gesetz das es verbieten würde. Allerdings hat der Polizist nachher massive Probleme, denn es wird dann festgestellt werden müssen, ob die Aktion verhältnismässig war, oder ob der Erfolg auch anderweitig hätte erreicht werden können.
Was ist wenn der Polizist oder seine Beifahrer nachher selbst Verletzungen haben, oder gar bleibende Schäden. Wenn die Sache unverhältnismäßig war, kann dies bedeuten, dass die Beihilfe den Fahrer in Regress nimmt.
Wenn die Sache unverhältnismäßig war, dann kann auch der Flüchtende Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Rammen ist also eine dämliche Aktion.
sie dürfen dich im notfall rammen aber schießen dürfen sie nur wenn du sie offensiv angreifst und sie sich verteigigen MÜSSEN .. ansonsten kannst du beschwerde einreichen
um §214 vorzubeugen, d.h. wenn du mit 130 durch die Fußgängerzone rast und andere umbringen könntest, darf die Polizei im Ernstfall den Wagen durch blockieren abbremsen.
Frontalcrashs sind nicht drin (man kann dabei draufgehen), außer im Kino ;-)
aber bei gefahrenverzug kann ein cop schon mal ausrasten, auch wenn er das nicht darf, außer du bewegst dich im GTA-Style durch die Straßen.
Ja, wenn Gefahr für Leib und Leben von Passanten und anderen besteht, dann dürfen die rammen, schießen etc. Alles aber nur dann, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können. Da gibt es sehr eindeutige Vorschriften.
Wenn du mit dem Bike unterwegs bist können die machen was die wollen. Einfach unberechenbar sein