Stimmt es, dass bei einem Parkrempler mit unklarer Schuldfrage immer der auf ein stehendes Fahrzeug aufgefahren ist, der den grösseren Blechschaden hat?

Die Polizei dürfte wegen der Tiefe der Beule nicht vorverurteilen 64%
Anderes... 29%
Der Fall ist nicht so eindeutig, wie die Polizei vorgibt 7%
Der mit der tiefen Beule ist klar Schuld. 0%
Der mit der tiefen Beule ist der Geschädigte, nicht Verursacher 0%

14 Stimmen

13 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Die Polizei dürfte wegen der Tiefe der Beule nicht vorverurteilen

Grundsätzlich sind Schadensregulierungen zivilrechtliche Ansprüche. Da hat die Polizei absolut kein Recht ein Gutachten zu tätigen. Mir rätselhaft, warum das immer noch gemacht wird. Allerdings gibt es bei der Polizei viele Quereinsteiger, die im KFZ-Bereich mal tätig waren, oder sogar innerhalb der Polzei sind. Wenn diese eine Einschätzung abgeben, dann ist das eine rein private Meinung, und hat keinerlei sachverständliche Relevanz.

Die Polizei dürfte wegen der Tiefe der Beule nicht vorverurteilen

Ist ja Quatsch. Die Intensität des Schadens liegt an Bauweise, Fahrzeugteil das zusammenprallte und Winkel.

In dem Fall hat wohl der rückwärtsfahrende erhöhte Sorgfaltspflich und wird die Schuld/ den Hauptteil der Schuld bekommen (ich war nicht dabei)

Zur Polizei: Deren Aufgabe ist es, die Personalien festzustellen und auszutauschen, Zeugen und Beweise sichern und Verstöße zu ahnden.

Auch wenn sie in ihren Bericht einen 01....das ist der Unfallverursacher eintragen, ist es nicht deren Aufgabe, die Schuldfrage zu klären.

Da einigen sich entweder die Versicherungen, oder im Zweifelsfalle klärt die ein Richter.

Anderes...

Wer den grösseren Schaden hat ist völlig uninteressant, Schuld ist der der sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hat.

Rosenmary 
Beitragsersteller
 25.02.2020, 05:24

Und wie findet man heraus, ob sich nur einer oder beide nicht daran gehalten haben, wenn die Polizei sagt, der mit der grossen Beule hat pauschal immer Schuld bei Parkremplern?

Minijobopa  25.02.2020, 14:12
@Rosenmary

Eine solche Aussage kann ich mir nicht vorstellen, da hat jemand was falsch verstanden

Rosenmary 
Beitragsersteller
 25.02.2020, 20:57
@Minijobopa

Das war exakt die Aussage des Beamten, die ich auch der Versicherung so weiter gegeben habe.

Die Polizei dürfte wegen der Tiefe der Beule nicht vorverurteilen

Zu der Polizeiaussage wurde schon genug geschrieben.

Als Beispiel: Neben mir, ich hielt rechts an weil ich ein Auto abschleppte und eine Schlange hinter mir herzog, wollten dann alle schnell vorbeifahren und gaben innerorts gut Gas. Die ersten ca. 5 Autos fuhren vorbei, alle wurden schneller bis dann der erste von denen vielleicht 40m weiter vorne nach links blinkte und wieder bremste. Dann quietschten überall die Reifen. Ein Daimler direkt neben mir schaffte es gerade noch einen Auffahrunfall zu vermeiden, der nachfolgende Panda nicht mehr. Ergebnis:

Der Panda war knapp um die Hälfte kürzer, die Fahrerin fast eingeklemmt, am Daimler sah man hinten gar nichts, lediglich der Kofferraum klemmte ein wenig beim Öffnen. Soviel dazu sehen zu wollen wer Schuld war. Hier war es zwar der Schuldige mit dem größeren Schaden, dennoch...

Das mit der tiefe der Beule ist mir neu.

Fest steht, dass der rückwärts Fahrende die höhere Sorgfaltspflicht hat, zumal er in die Magistrale des Parkplatzes einfährt.

Die Polizei äußert sich übrigens immer nur zur Unfallursache, die Schuldfrage klärt ein Gericht und bei der Versicherung sieht es noch einmal anders aus.