Stimmt es, dass bei einem Parkrempler mit unklarer Schuldfrage immer der auf ein stehendes Fahrzeug aufgefahren ist, der den grösseren Blechschaden hat?
Parkplatz eines Einkaufszentrums. Fahrzeug 1 rollt rechts rum rückwärts aus einer Parklücke und trifft in der Mitte der Fahrspur auf ein Fahrzeug, dass aus der dahinter liegenden Parkbucht kommt.
Fahrzeug 1 hat den grösseren Schaden, also eine tiefe Beule, Abschürfungen und die Rücklampe hängt raus.
Fahrzeug 2 hat einen kleinen Lackfleck von Fahrzeug 1 in der Mitte des hinteren Stoßfängers in etwa Pflaumengrösse, aber keine erkennbare Beule.
Die Fahrzeuge sind in der Mitte der Fahrspur kollidiert.
Fahrzeug 1 ist ein Toyota Yaris Hybrid in Leichtbauweise, Fahrzeug 2 ein Daimler.
Der Fahrer von Fahrzeug 1 gibt an, rückwärts gerollt zu sein. Der Fahrer von Fahrzeug 2 gibt an, gestanden zu haben und weist Fahrer 1 die Alleinschuld gegenüber der Polizei zu.
Die Polizei, die den Schaden besichtigt, verwarnt Fahrer 1 mit der Begründung, da sein Fahrzeug eine tiefe Beule habe und das andere Fahrzeug lediglich einen kleineren Schaden, sei Fahrer 1 der alleinige Unfallverursacher.
Solch eine Beule könne sich aus physikalischen Gründen immer nur am bewegten Fahrzeug befinden, während das stehende Fahrzeug immer den geringeren Blechschaden habe.
Korrekt??
Der Unfall ereignete sich bei max. 1-2 km/h. Nach ca. 0,5 bis einer Wagenlänge Rückfahrt auf ebenem Gelände ereignete sich der Crash.
Bitte als Antwort keine komplizierten physikalischen Betrachtungen.
Ich möchte nur wissen, ist der mit der größten Beule immer der Schuldige in solch einer Konstellation und der mit dem Mini Schaden immer der, der gestanden hat?
Kann man das so pauschal sagen und die Schuld dem mit dem großen Blechschaden zuweisen?
Muss man nicht auch betrachten, dass ein Leichtbauauto schneller zerknautscht als ein stabiles teures Auto, in dem Fall der Daimler?
14 Stimmen
13 Antworten
Grundsätzlich sind Schadensregulierungen zivilrechtliche Ansprüche. Da hat die Polizei absolut kein Recht ein Gutachten zu tätigen. Mir rätselhaft, warum das immer noch gemacht wird. Allerdings gibt es bei der Polizei viele Quereinsteiger, die im KFZ-Bereich mal tätig waren, oder sogar innerhalb der Polzei sind. Wenn diese eine Einschätzung abgeben, dann ist das eine rein private Meinung, und hat keinerlei sachverständliche Relevanz.
Ist ja Quatsch. Die Intensität des Schadens liegt an Bauweise, Fahrzeugteil das zusammenprallte und Winkel.
In dem Fall hat wohl der rückwärtsfahrende erhöhte Sorgfaltspflich und wird die Schuld/ den Hauptteil der Schuld bekommen (ich war nicht dabei)
Zur Polizei: Deren Aufgabe ist es, die Personalien festzustellen und auszutauschen, Zeugen und Beweise sichern und Verstöße zu ahnden.
Auch wenn sie in ihren Bericht einen 01....das ist der Unfallverursacher eintragen, ist es nicht deren Aufgabe, die Schuldfrage zu klären.
Da einigen sich entweder die Versicherungen, oder im Zweifelsfalle klärt die ein Richter.
Wer den grösseren Schaden hat ist völlig uninteressant, Schuld ist der der sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hat.
Eine solche Aussage kann ich mir nicht vorstellen, da hat jemand was falsch verstanden
Das war exakt die Aussage des Beamten, die ich auch der Versicherung so weiter gegeben habe.
Zu der Polizeiaussage wurde schon genug geschrieben.
Als Beispiel: Neben mir, ich hielt rechts an weil ich ein Auto abschleppte und eine Schlange hinter mir herzog, wollten dann alle schnell vorbeifahren und gaben innerorts gut Gas. Die ersten ca. 5 Autos fuhren vorbei, alle wurden schneller bis dann der erste von denen vielleicht 40m weiter vorne nach links blinkte und wieder bremste. Dann quietschten überall die Reifen. Ein Daimler direkt neben mir schaffte es gerade noch einen Auffahrunfall zu vermeiden, der nachfolgende Panda nicht mehr. Ergebnis:
Der Panda war knapp um die Hälfte kürzer, die Fahrerin fast eingeklemmt, am Daimler sah man hinten gar nichts, lediglich der Kofferraum klemmte ein wenig beim Öffnen. Soviel dazu sehen zu wollen wer Schuld war. Hier war es zwar der Schuldige mit dem größeren Schaden, dennoch...
Das mit der tiefe der Beule ist mir neu.
Fest steht, dass der rückwärts Fahrende die höhere Sorgfaltspflicht hat, zumal er in die Magistrale des Parkplatzes einfährt.
Die Polizei äußert sich übrigens immer nur zur Unfallursache, die Schuldfrage klärt ein Gericht und bei der Versicherung sieht es noch einmal anders aus.
Und wie findet man heraus, ob sich nur einer oder beide nicht daran gehalten haben, wenn die Polizei sagt, der mit der grossen Beule hat pauschal immer Schuld bei Parkremplern?