Wann haben Polizisten die Erlaubnis zu schießen?
Beispiel 1.:
Man läuft ganz normal und die Polizei macht eine Personen Kontrolle und man flüchtet (Da ja flucht nicht strafbar ist) vielleicht aus Panik oder Angst, da die Polizei beispielsweise in Zivil ist. Wenn die Polizei dann den flüchtigen auffordert stehen zu bleiben und trotzdem weiter läuft, darf dann die Polizei schießen um den flüchtigen aufzuhalten und wäre das dann widerstand gegen die Polizei?
Beispiel 2.:
Man ist zum Beispiel in einem Unfall verwickelt oder einem Diebstahl (als Täter oder Zeuge) und man entzieht sich der Situation, darf die Polizei dann ebenfalls, den flüchtigen mit einem Schuss aufhalten?
Und wann dürfte die Polizei schießen?
4 Antworten
Grundsätzlich darf die Polizei die Schusswaffe bei Gefahr für Leib/Leben einsetzen, sofern es eben verhältnismäßig ist...
Bei der Flucht darf auch die Schusswaffe eingesetzt werden, aber nur wenn jemand eine Straftat (Vergehen) unter Anwendung von Waffen oder Sprengstoff begeht oder eine Straftat (Verbrechen) begeht, auf die mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe steht. Aber auch dann nur wenn verhältnismäßig...
Bei einem normalen Diebstahl somit nicht, aber wenn du z.B einen Fahrkartenautomaten sprengst und Geld entwendest, dann fliehst, dann dürfte die Polizei, sofern die Verhältnismäßigkeit erfüllt ist, die Schusswaffe einsetzen um die Flucht zu verhindern. Weil es eben erstens eine Straftat unter Anwendung von Waffen oder Sprengstoff wäre und zudem zusätzlich sogar noch ein "Verbrechen".
Der jeweilige Beamte muß die Verhältnismäßigkeit der Mittel abwegen und den Schußwaffengebrauch vorher ankündigen. In beiden von dir geschilderten Fällen dürfte der Schußwaffengebrauch jedoch ausgeschlossen sein.
Unberührt davon bleiben die Jedermannsrechte.
Nein!
Die Erlaubnis die Person zu erschießen, gilt nur im Extremfall und erst nach Ankündigung. Z. B. bei hoher Gefahr, wie Amoklauf.
Und wann dürfte die Polizei schießen?
Wenn du bewaffnet bist oder eine direkte Gefahr für Andere darstellst.
Nur zum Durchsetzen einer Gefangennahme oder eines Haftvollzugs nicht.
Die Polizei darf auch schießen, um eine Flucht zu verhindern. Die Voraussetzungen dafür hab ich oben grob angeführt.