Darf die Polizei einen mit Handschellen an den Stuhl fixieren beim Verhör?
Wenn man sich nicht zur Wehr gesetzt hat und trotz allem kooperativ war. Was hätte man strafrechtlich für Chancen? Die können sich ja nicht alles rausnehmen
8 Antworten
Wenn es notwendig ist, dürfen sie das. Aber sie bestimmen, wann es notwendig ist.
Die Ausübung von körperlichem Zwang ist nur zulässig, wenn sie aus Gründen der Eigensicherung erfolgt. Die Polizei hat einen Ermessensspielraum. In manchen Fällen ist das Ermessen hoch (ich beleidige den Polizeibeamten 100x in einer Minute rechtfertigt keine Fesselung), in manchen ist es gering (ich greife körperlich über).
Jedoch dürfte die Polizei im beschriebenen Beispiel keine Fesselungsmaßnahmen treffen.
Es bleibt die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, wenn man denkt die Beamten haben überzogen agiert. Geht das durch, wird es mit der nächsten Beförderung nichts. Disziplinarverfahren gegen Beamte können auch mit dem Ziel der Entlassung aus dem Dienst eingeleitet werden.
Dienstaufsichtsbeschwerden werden vom Dienstherren sehr ernst genommen. Es bedeutet zumindest eine Menge Schreibarbeit für den Beamten.
wenn Disziplinarverfahren eingeleitet werden soll, dann ist bloße Beschwerde total flasch! Mindestens ordentlich ANZEIGE erstatten!
Ja. Das dürfen sie. Wird schon seinen Grund haben. Deiner Frage ist zum "Sachverhalt" nichts zu entnehmen. Die "schweren" Jungs. die sich über solche Maßnahmen beschweren, haben es für gewöhnlich "faustdick" hinter den Ohren und sind ohnehin uneinsichtig!
Klar dürfen ich oder meine Kollegen dich fixieren, wenn du dich einer Polizeilichen Maßnahme mit einfacher körperlichen Gewalt entziehen möchtest bzw. versuchst zu fliehen/und oder dich selbst gefährdest.
Absoluter Bullshit ist hingegen ,dass du die Beamten nicht anzeigen kann bzw. dann nichts passiert das Verfahren wird halt meist eingestellt weil du eben den Polizisten einen Grund gegeben hast.
Wenn Fluchtgefahr, Eigen- oder Fremdgefährdung besteht, dann ja.