Darf man in Begleitung des Erziehungsberechtigten in ein Strip-Club?

5 Antworten

Laut Gesetz dürfen nur Personen solche Bereiche betreten die das 18 Lebensjahr erreicht ober überschritten haben. In Begleitung eines Erwachsenen dürfen solche Personen die das 18 Lebensjahr nicht erreicht haben nicht Betreten.

Nein. Einschlägig ist hier § 7 des Jugendschutzgesetzes, Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe: Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.

Unter 18 ist man Jugendlicher im Sinne des Gesetzes und Striplokale gelten grundsätzlich als Gefährdung des geistigen und seelischen Wohls der Jugendlichen.

Nein, Minderjährige dürfen generell nicht in solche Clubs, egal ob eine Erwachsener dabei ist oder nicht.

Nein, darfst du nicht.

Nein, dürft ihr nicht.