Darf meine Mutter mein Zimmer aufbrechen, obwohl es von mir abgeschlossen wurde?
Vor einiger Zeit habe ich, wenn ich das Haus verlassen habe, mein Zimmer abgeschlossen, um meine Kleidung und meine Elektrogeräte vor meiner Schwester zu schützen. Darf meine Mutter, wenn sie als einzigen Grund nennt, dass Sie die verschlossene Tür störe, meine Tür aufbrechen und ohne Bescheid zu geben für alle wieder zugänglich machen obwohl ich 21 Jahre alt bin ?
15 Antworten
Zahlst du dort die Miete?
Deine Eltern haben das Hausrecht und sie bestimmen, welche Zimmer abgeschlossen werden können
Nö, hast du nicht
Die darf das. Such dir eine eigene Wohnung. Bei der darf sie es dann nicht mehr.
Zahlendreher?
Du meinst doch sicherlich 12 statt 21, oder?
Wenn deine Eltern die Wohnung bezahlen bestimmen die auch wann eine Tür abgeschlossen ist und wann nicht.
Wenn es dich stört steht es dir ja offen auszuziehen.
Nein 21, da ich mich noch im Studium befinde. So offen steht einem das nicht, einfach auszuziehen
Das eine was man möchte, das andere was man sich leisten kann. Andere Studenten haben auch ein WG-Zimmer. Das dürfen sie auch abschließen.
Genau wie DerHans schon geschrieben hat: ich kenne auch viele Leute die während des Studiums nicht mehr zu Hause wohnen und sich eine WG oder ähnliches gesucht haben.
Es kommt halt immer darauf an wie bequem man es haben möchte.
Ist doch ihr Haus und nicht deins.
Nein aber ich dachte, dass ich auch hier eine Privatsphäre habe so rein moralisch gesehen
Moralisch vielleicht, aber das interessiert keinen Richter.
Moral verpflichtet aber zu nichts.
Hast du auch. (Auch rechtlich)
Okay, kannst du mir sagen, wo ich etwas rechtliches dazu finde ?
Sprich mit Deiner Mutter darüber, wenn es wirklich nur darum geht, dass Du Deine Sachen vor Deiner Schwester schützen willst. Eigentlich solllte da ein Machtwort Deiner Mutter genügen.
Nirgends.
Solange dir das Haus nicht gehört darf sie das, ja.
Nein tue ich nicht ...allerdings dachte ich, dass ich aus moralischer Sicht ein Recht auf Privatsphäre oder so hätte... bzw. ein Recht, Bescheid zu bekommen, wenn mein Zimmer geöffnet wird ...