Darf die Mutter meines Freundes, ihm den Kontakt zu mir verbieten?
Ist das rein gesetzlich her überhaupt erlaubt grundlos den Kontakt zur Freundin zu verbieten? Habe ich nicht eigentlich ein Recht darauf ihn zu sehen und die Beziehung zu führen?
8 Antworten
Schlicht und ergreifend - die Mutter Deines Freundes ist dessen ERZIEHUNGSBERECHTIGTE. Und diese kann im Rahmen ihres Erziehungsauftrages ihrem Kind Dinge erlauben oder auch verbieten. Tja und darunter fällt im Falle X auch ein Umgangsverbot - was sich bei Jugendlichen untereinander i.d.R. doch ehedem nicht umsetzen lässt.
Habe ich nicht eigentlich ein Recht darauf ihn zu sehen und die Beziehung zu führen?
Nur hier geht es ja nicht wirklich um Dich! - sondern Deinem Freund wurde der Umgang mit Dir verboten.
Sie darf das schon nur wenn Ihr die Beziehung weiter führen wollt müsst Ihr es Heimlich machen. Das ist zwar unfair gegenüber der Mutter nur sie selbst hat ja die Geister gerufen...
Ja, Eltern dürfen jeden Kontakt verbieten von dem sie glauben, dass er ihrem Kind schadet.
Eltern dürfen nur nicht alle Kontakte zu allen anderen verbieten.
Ihr seid beide fünfzehn, es ist zwar nicht schön was die Mutter Deines Freundes macht. Ja, sie darf die Beziehung unterbinden.
Das dürfen Eltern bei Minderjährigen. Gehört zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, was Teil des Sorgerechts ist:
Teile des Aufenthaltbestimmungrechtes z.B.:
- Schulalltag
- Umgang mit Freunden
- Anmeldung zu Vereinen
- Ernährung
- Fernsehkonsum
- Kleidung
- die gewöhnliche medizinische Versorgung, aber auch Arztbesuche bei akuten Erkrankungen
Und nein, du hast da keine Rechte, jemanden sehen/treffen zu dürfen.
Das stimmt und ist auch logisch. Sonst könnten Eltern ihre Kinder ja nicht erziehen.