Können mir meine Eltern eine Beziehung verbieten?
Hallo liebe Communitiy!
Ich mache mir ein wenig Sorgen. Ich (w/15) bin seit kurzem mit meinem Freund (ebenfalls 15) zusammen. Ich glaube, dass diese Beziehung lange dauern wird, da wir beide anständige Menschen sind. Meine Eltern meinen aber, dass ich zu jung für eine Beziehung bin. Ich hab ihnen noch nicht von meinem Freund erzählt, habe aber vor, es zu tun. Er ist auch sehr gut in der Schule und hat mir oft weitergeholfen, also kennen sie ihn vom sehen her. Trotzdem könnte es sein, dass sie mir die Beziehung verbieten.
Meine Frage an euch: können sie mir die Beziehung verbieten? Steht das in einem Gesetzbuch? Ich kann mich erinnern, dass wir in der Mittelschule die Verfassung durchgemacht haben und ich glaube, solange keine Gefahr von ihm besteht, dürfen sie das nicht. Sicher bin ich mir aber nicht.
Ich bin mir auch im Klaren, dass es besser ist, es mit ihnen persönlich zu klären, aber man weiß ja nie...ist ja auch Interesse meinerseits.
Danke im Voraus!
9 Antworten
Wenn du deinen Eltern mit dem Gesetz kommst, hauen sie es dir vermutlich um die Ohren. Ist traurig, aber ist so. Also klär es mit ihnen, in einem ruhigen Moment, in einem vertrauensvollen, persönlichen Gespräch. Sachlich. Aber nein, rein gesetzlich dürfen deine Eltern nicht willkürlich deine sozialen Kontakte verbieten.
Im Grunde genommen recht einfach ... Du bist minderjährig und damit bestimmen Deine Eltern wo es lang geht. Und das gilt auch für derlei Freundschaften. Sind Deine Eltern der Auffassung, dass Du noch zu jung für eine Beziehung bist bzw. Dir diese Beiehung nicht gut tut, so können sie Dir diese verbieten.
Das Ganze macht sich am § 1631 fest :
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html
Tja ob Du Dich dann an das Verbot hältst oder nicht steht auf einem anderen Blatt Papier.
Ich glaube, in Italien gibt es dieses Gesetz nicht. Ich hab vergessen zu erwähnen, welche Gesetze hier gelten :/
Deine ELtern können dir per se nicht die Beziehung zu ihm, wohl aber im Rahmen ihrer Sorge Umgang oder Ausgang verbieten bzw. beides so weit es ihnen möglich ist, einschränken.
Im Übrigen: Mit Gesetzen zu kommen ist bei Eltern keine gute Idee... sonst drehen sie dir mal ganz schnell die Sicherung raus, weil das IHR Strom ist oder erinnern dich daran, dass Taschengeld nicht gesetzlich festgeschrieben ist, Geschenke ebenso und das Kind, rein gesetzlich, verpflichtet ist im Hauthalt mitzuhelfen
Und lass dir Sagen: Eine Beziehung ohne den Segen der Eltern zu führen endet über kurz oder lang oft genug im Fiasko.
Deswegen sage ich auch eingeschränkt. Und doch... das ist möglich. Die Eltern können durchaus sagen 'du gehst mir nicht da hin' und dann entsprechende Konsequenzen auffahren, wenn gegen dieses Verbot verstoßen wird.
Natürlich! Im Rahmen einer Erziehungsmaßnahme ist fast alles erlaubt.Was willst du tun als Minderjähriger, klagen wegen Freiheitsberaubung? Vom Taschengeld einen Anwalt konsultieren?
Und das Jugendamt hat keine Zeit für kleinen Firlefanz. Die haben wichtigeres zu tun. Jetzt mal rein Bezug auf die Frage des FS
Zunächst einmal, ja, sie könnte durchaus klagen. Da würde sie sich einen Verfahrensbeistand holen und die Kosten übernimmt der Staat. Allerdings glaube ich, dass das Problem in diesem Fall mit einem simplen Gespräch im Jugendamt bereinigt werden kann. Da wird den Eltern dann schon deutlich gemacht, dass Beziehungen zur normalen Entwicklung in der Pubertät dazugehören und diese willkürlich verbieten oder gar mit drakonischen Sanktionen unterbinden zu wollen, dem Kindeswohl schadet. Und was das bedeutet, kannst du dir sicher denken.
Das Jugendamt hat Zeit, wofür es sich Zeit nimmt. Und doch, dafür wird es sich Zeit nehmen, gerade weil das erfrischend einfach lösbar ist, im Gegensatz zur Armada der anderen Dinge, mit denen es umgehen muss.
Ey, das Jugendamt lacht dich aus, wenn du ankommst und sagst, Mama verbietet mir den Umgang mit XYZ, tun sie was dagegen. Was theoretisch möglich ist, noch lange keine Praxis.
Ja klar... auf welcher Grundlage nochmal klagen? Es ist keine Freiheitsberaubung, wenn man dem Kind mit Konsequenzen droht, wenn es sich über Regeln hinwegsetzt... alles weitere fällt in den Rahmen der elterlichen Sorge und istg dadurch gedeckt bzw. liegt im Ermessen der Eltern.
Da ist NICHTS zu klagen. Und das wird ihr auch jeder Anwalt erklären, wobei das hier auf dieser Seite vermutlich wesentlich billiger ist.
Du zeigst, dass du offensichtlich keinelei Ahnung hast... drakonische Sanktionen ist massivst übertrieben und die Aussage der Eltern 'wir möchten nicht, dass du dich mit dieser Person außerhalb der Schule etc. triffst' stellt KEINE Kindeswohlgefährdung dar. Nicht mal ansatzweise.
Nun, dann muss sie sich eben zunächst einen verbündeten Erwachsenen suchen, der ein wenig Druck macht. Der Schulsozialarbeiter wäre da ein möglicher Ansprechpartner. Wenn die Leistungen in der Schule abstürzen, weil der Druck Zuhause sie so sehr belastet, interessiert das auch das Jugendamt. Wobei sie sich auch an eine der dutzenden Beratungsorganisationen wenden kann, die sie gerne zum Jugendamt begleiten. Glaube mir, es gibt Möglichkeiten, auch für Jugendliche, ihre Rechte durchzusetzen. Ich sage nicht, dass es einfach ist.
und die Aussage der Eltern 'wir möchten nicht, dass du dich mit dieser Person außerhalb der Schule etc. triffst' stellt KEINE Kindeswohlgefährdung dar. Nicht mal ansatzweise.
Es braucht keine Kindeswohlgefährdung, damit das Jugendamt interveniert. Zu glauben, dass das Jugendamt nur für Kindeswohlgefährdungen zuständig ist, sagt viel mehr über deine Ahnung, oder besser gesagt Nicht-Ahnung, aus.
Die Schulleistungen, die abstürzen, weil das Kind in einer Pubertären Trotzphase der Meinung ist seinen Willen durchsetzen zu müssen interessieren NIEMANDEN, schon gar nicht das Jugendamt. Die einzigen, die das interessiert sind die Eltern und höchstensdie Lehrer... doch das ist eine andere Geschichte.
Weder der Schulsozialarbeiter, NOCH das Jugendamt, NOCH irgendjemand kann hier so massiv in die elterliche Sorge eingreifen wie du es verlangst. Zumindest solange keine offensichtliche Kindeswohlgefährdung vorliegt... und die liegt hier nicht vor.
Ein Gespräch ist kein massiver Eingriff in die elterliche Sorge. :-)
Ähm... habe ich niemals behauptet. Ich habe nur erklärt, dass auch das Jugendamt hier wenig machen kann, wenn die Eltern auf ihrem STandpunkt beharren und das Kindeswohl nicht gefährdet scheint.
Der zitierte Satz steht nicht in Kontext mit einer Aussage zum Jugendamt per se, sondern mit deiner Behauptung was die Eltern tun sei Kindeswohlgefährdend... was es relativ offensichtlich nicht ist. Amüsanterweise habe ich das Jugendamt in meinem Kommentar nicht einmal erwähnt und ich persönlich lasse nicht gerne an meinen Antworten zweifeln, wenn derjenige, der das tut nicht einmal interessiert genug scheint diese ganz zu lesen.
Und wie ich bereits sagte... 'drakonische Sanktionen'... du übertreibst maßlos... und ja, sollten die Eltern das Kind verprügeln und an der Heizung anketten oder damit drohen es zu ermorden, wenn es eine Beziehung hat, DANN wäre das auch ein Fall fürs Jugendamt, die Polizei und das Gericht... doch davon kann ich im obrigen Text wenig bis gar nichts erkennen
Ein Gespräch kann aber auch den Eltern komplett egal sein.
Mir persönlich wäre es egal... ich habe meine Meinung und damit hat sich die Sache, vor allem wenn ich weiß, dass mein vorgehen entsprechend gestützt ist... abgesehen davon haben die Eltern individuell zu entscheiden mit wem sie ihrem Kind Umgang gestatten und mit wem nicht... da kann auch das Jugendamt nur irgendwelche generellen Phrasen von sich geben... mit dem Hinweis, dass natürlich Jugendliche unterschiedlich reif sind und es dementsprechend auch unterschiedlich ist, wann jemand reif für eine Beziehung etc. ist und wann nicht...
Lass es mich mal so sagen... wenn die Eltern die Beziehung unbedingt unterbinden wollen, haben sie natürlich Möglichkeiten. Genauso wie das Mädchen ihrerseits Möglichkeiten hat. Die Frage in beiden Fällen ist, wie viel man bereit ist, zu investieren. Hier, ein Beispiel wie sich das Ganze ausspielen kann:
Das Alter ist das Gleiche und hier haben wir eine Entscheidung vom OLG.
Sorry, aber auch Kinder haben Rechte.
Aber irgendwer muss ja das Amt erstmal einschalten. Du glaubst, wenn ein 15 jähriges Mädchen zum Amt geht und klagt, das ihre Eltern ihr Kontakt zu jemanden verbieten, schreiten die tatsächlich in irgendeiner Weise ein? Ich glaub kaum.
Das kommt darauf an. Ausgeschlossen ist es jedenfalls nicht, wenn das Kind einen langen Atem hat, die Beziehung wirklich führen will und nichts dagegen spricht:
Da hast du deine Praxis. Auch in der Praxis haben Kinder Rechte und können diese, wenn es hart auf hart kommt, auch durchsetzen. Wie gesagt, ich sage nicht, dass es leicht ist.
Der Hammer ist das :D Lass das nicht die ganze vor pubertären teeny Mädchen lesen, dann sind unsere Gerichte bald NOCH voller und man wartet 20 Jahre auf ein Verfahren. Und das obendrein der harte Arbeiter den Mist in Form von Steuern bezahlen muss :D Manchmal ist Demokratie einfach nur ein Haufen Müll.
Mit Demokratie hat das nichts zu tun, sondern mit Rechtsstaatlichkeit. Natürlich ist die manchen nur solange genehm, solange sie mit ihrem persönlichen Rechtsgefühl d'accord geht. Nichts für ungut. :-)
Jugendamt- "Firlefanz"! Sehr gute Formulierung!
Hallo erstmal,
ich selbst kenne auch nicht so gut damit aus, aber wie du schon gesagt hast, denke ich solange keine Gefahr besteht dürfen sie dir nicht verbieten mit ihm zusammen zu sein. Klar können sie das nicht so toll finden aber verbieten dürfen sie es dir auch nicht. Aber ich verstehe auch ehrlich nicht gesagt warum sie das nicht toll finden. Ich meine du bist 15! Und in diesem Alter ist es doch vollkommen normal einen Freund zu haben.
Ich würde dir allerdings trotzdem raten es deinen Eltern einfach zu sagen und auch ehrlich deine Meinung dazu zu äußern. Denn es ist nicht schön, wenn man ein solches Geheimnis vor seinen Eltern hat. Davon mal abgesehen, dass es wahrscheinlich eh irgendwann herrauskommt.
Also sprich mit deinen Eltern offen darüber! Sie können es dir eigentlich nicht verbieten!
Bis du volljährig bist, haben die Eltern einige Macht über dein Leben, aber verbieten, in wen du verliebt sein darfst wäre so wirksam wie zu entscheiden dass Ostern im Oktober ist.
Mein Tipp (Erfahrung mit einem 13-jährigen Sohn): Kein Geheimnis draus machen schafft bei den Eltern Vertrauen. Sag zum Beispiel "Mami, nachher kommt ... zu mir. Fall bitte nicht in Ohnmacht wenn wir uns küssen."
Vermutlich wirst du erstaunt sein, wie entspannt sie reagiert.
Weder Umgang, noch Ausgang darf willkürlich verboten werden.