Hallo.
Ich habe folgenes Problem mit mein Nachbar.
Er schließt IMMER die Laubengangtür ab.
Vielleicht sollte ich erstmal den Eingang des Hauses beschreiben. Unsere Haustür befindet sich auf den Hof und auf diesem kommt man nur über ein Elektronisches Holztor, was auch als Zufahr für die Garagen dient, dieses kann nur mit Schlüssel oder Fernbedinung geöffnet werden. Die Haustür ist immer auffgeschloßen, nicht einmal die Tagesfalle ist "aktiv". Also man brauch nur gegendrücken um sie zu öffnen. Dann gehen vom Hausflur auf jeder Etage Laubengänge ab. Die von der Flurseite her nur einen Knauf haben und nicht zum öffnen dienen. Schließlich kommt meine normale Wohnungstür.
Mein Nachbar mit dem ich diesen Laubengang bewohne schließt nun zu jederzeit die Laubengangtür doppelt zu. Jedesmal wenn ich die Tür öffnen will muss ich sie aufschließen. Ein Beispiel.
Der Herr schließt morgens seine Wohnungstür auf, geht raus, schließt ab, geht zu Laubengangtür, schließt diese auf, geht durch ,schließt ab, geht runter zu sein Briefkasten, kommt rauf, schließt die LaubengangTür auf, geht durch, schließt die wieder ab, geht zu seiner Wohnungstür , schließt auf, geht rein, schließt ab.
Der Mann sieht mich wie ich an der Garage stehe und Einkaufstüten auspacke... Wenn ich oben angekommen bin ist die Tür abgeschlossen.
Den ein Tag hat er von morgens halb 7 bis mittags kurz nach 13 Uhr die Tür 8 mal abgeschlossen. (Weiss ich weil Freundin rausgegangen, ich rausgegangen und Bruder in meiner Wohnung war).
Ich stande schon 2 mal mehrere Stunden auf den Laubengang und kam nicht weg weil ich mein Schlüssel in der Wohnung vergessen hatte.
Habe meiner Hausverwaltung schon mehrere Briefe per einschreiben geschickt. Mir wurde erlaubt ein Beidseitigen Klinkenbeschlag zu montieren und den Zylinder zu entfernen, da der Hausmeister das auf mehreren anfragen nicht gemacht hat.
Den Schließzylinder musste ich aber wieder einbauen, weil der Nachbar sich beschwert hatte. Nun hat die Laubengangtür Klinken auf beide seiten und ist absperrbar.
Es geht mir wirklich auf den Sa.. das ich jedesmal die Tür aufschließen muss. Bei Besuch, Lieferdienst oder sonstigen Klinkeln. Da mein Bruder mit im Haus wohnt benutze ich die Tür natürlich öffter. An der Laubengangtür befindet sich auch keine Klingel so das leute (andere Nachbarn,Schornsteinfeger usw.) die im Haus sind einfach bei mir Klingeln könnten.
Für mich ist das ein Fluchtweg, der von mir und von den Leuten die auf der Zwischenetage wohnen genutzt werden müsste im Notfall.
Fluchtweg Vorsetzliches Handeln Vorsetzliche Körperverletzung (falls mal brennt der so) Freiheitsberaubung Gefährdung der Sicherheit
Und mittlerweile dürfte es sogar Nötigung sein, da der Hausmeister, Hausverwaltung und ich schon mehrmals mit diesen Mann gesprochen haben.
Nun die Frage: Ist das Rechtens ? Laut Verwaltung ist das ok so. Kann ich dafür von der Verwaltung ein Gutachter beauftragen lassen ? Wer müsste diesen Bezahlen?
Vielen Dank
Diese Vorschrift trifft allerdings auf private Einfamilienhäuser nicht zu.