darf die führerscheinstelle meinen ärztlichen entlassungsbericht der fachklinik verlangen ?
mir wurde der führerschein gerichtlich entzogen (wegen drogenanbau und besitz,canabis und amphetamin)Sperre war 6 monate ... musste vom gericht als auflage eine stationäre therapie in einer suchtklinik machen . Habe die therapie erfolgreich abgeschlossen und vorsorglich schon mal 1 jahr abstinenznachweise per haaranalyse beim tüv gemacht.Jetzt habe ich bei der Führerscheinstelle den antrag auf neuerteilung des führerscheins gestellt und post bekommen ...die Führerscheinstelle verlangt jetzt den entlassungsbericht der Klinik zur weiteren bearbeitung meines antrags ....kommt mir iwie komisch vor , dürfen die wirklich einfach einsicht in meinen ärztlichen Entlassungsbericht verlangen ? da steht quasi mein ganzes leben drinne und viele sehr persöhnliche dinge ...hat einer so was schon mal durchlebt oder weiss was darüber ? gruß
3 Antworten
Ja, dürfen sie. Wie sollen die sonst wissen, dass Du wieder fähig bist ein Kraftfahrzeug zu führen und die gerichtlichen Auflagen erfüllt sind.
In dem Bericht ist nicht dein ganzes Leben aufgeführt, sondern das Ergebnis deiner Therapie. Und wenn diese eben nicht erfolgreich war, gibt es auch keinen Schein.
hm ...das ist mir schon klar das die sich absichern müssen , aber in meinem ärztlichen entlassungsbericht steht halt meine komplette vergangene drogenproblematik drinne ...sachen die meiner meinung nach die stelle gar nix angeht ...da stehen meine familiären geschichten drinne , psychologengespräche usw ... oder soll ich nur quasi das deckplatt abgeben wo drauf steht wo wie ich erfolgreich therapiert worden bin ...der berricht ist 15 seiten lang .... danke schon mal für eure antworten ! gruß