Darf die Anschlußleitung 4X16² im Zählerschrank verlängert werden.?
Ich benötige nach Installation einer PV Anlage einen neuen Zählerschrank. Die Zuleitung zum Zählerschrank von dem Hausanschlußkasten ist nur 4 adrig und liegt unter Putz. Muss jetzt eine neue Zuleitung ewt. 5X16² verlegt werden oder ist es zulässig die vorhandenen 4 Adern um ca. 20cm zu verlängern. Ich werde die Arbeit nicht selber durchführen, möchte nur Wissen was möglich ist bevor mir eine Fachfirma ein großes Paket verkaufen möchte.
1 Antwort
Wenn die TAB (Technische Anschlußbedingung) vorschreibt, das die Installation vom HAK (Hausanschlußkasten) jetzt 5adrig sein muss, kommst Du sowieso nicht um das erneuern. Das sagt Dir der freundliche zugelassene Elektriker, der im Rahmen des Netzbetreiber diese Arbeiten durchführen und abnehmen darf. Wenn die TAB besagt, das nur 4adrig liegen muss, kann in der neuen HV (Hauptverteilung) auf eine Hutschiene Reihenklemmen gesetzt werden, und von dort aus kann man weiter verdrahten. Lose Klemmen (wie Lüsternklemmen z.B.) sind in Verteilungen nur unter ganz bestimmten Vorraussetzungen erlaubt... Anpressen und abschrumpfen würde ich da auch nicht. Zumal die Reihenklemmen nicht teuerer kommen...