Darf der Vermieter nach Vertragsschluss eine mündliche Zusage revidieren?
Hallo,
wir haben eine Wohnung besichtigt und uns wurde der beste Parkplatz (sowohl vom Hausmeister, als auch von der Vermieterin) für die Wohnung zugesprochen.
Wir haben nun den Mietvertrag unterschrieben (hier ist nur von "Parkplatz" die Rede, nicht welcher genau).
Nun hieß es, dass eine Familie gerne tauschen möchte, da sie mit Kind und Kindersitz doch Probleme bekommen würden. Das wäre auch okay für uns gewesen.
Jetzt werden wir informiert, dass die Mieter nochmal getauscht hätten und wir nun den mit Abstand schlechtesten Parkplatz bekommen sollen.
Das ist doch Betrug, wenn man uns vor Vertragsschluss etwas verspricht und dann nach Vertragsschluss alles wieder revidiert wird.
Der Parkplatz war sicher kein alleiniges Kriterium für unsere Zusage, aber es war durchaus ein Pluspunkt.
4 Antworten
Vermutlich steht im Vertrag irgendwo ziemlich am Schluss "mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen," oder "Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform."
Im Vertrag steht, Du bekommst einen Stellplatz. Du hast einen. Thema erledigt, oder Du hast Zeuge.
Dann kannst Du klagen. Klage- und Kostenrisiko für 20 Meter weniger Weg zum Parkplatz, oder einen etwas breiteren, oder beides.
Das Problem ist nicht, dass er weiter weg ist, sondern, dass er ungünstig gelegen ist, sodass das Einparken sehr schwierig ist, vor allem, wenn der Nachbar hinter uns vor uns da ist und sein Auto abstellt.
Aber ich verstehe das Problem.
Trotzdem werde ich mich nochmal beschweren.
bester Parkplatz
Ist dieser Begriff denn irgendwo definiert?
Was ist der "beste Parkplatz", der den Du am besten empfindest, der Hausmeister, der Vermieter, Herr X vom ADAC oder....?
Überlege doch einmal genau was Euch da wirklich zugesagt wurde - etwas Bestimmtes ist das nicht. Einen parkplatz habt Ihr bekommen und damit besteht seitens des Vermieters kein Vertragsbruch.
Naja, es gibt da durchaus Unterschiede.
Der ursprünglich zugesagte Parkplatz war deutlich breiter, er war direkt neben der Haustür und man konnte gut einparken (so wie auf einem Supermarkt-Parkplatz).
Der jetzige Parkplatz ist recht schmal und zudem muss man seitlich einparken. Das ist natürlich erheblich umständlicher und schwieriger.
Wir haben nun den Mietvertrag unterschrieben (hier ist nur von "Parkplatz" die Rede, nicht welcher genau).
Hier könnte man davon ausgehen, dass die ursprünglich mündlich getroffene Zusage durch den Mietvertrag bereits wieder revidiert worden ist.
Mündliche Abreden vor Aushandlung eines Mietvertrages sind eigentlich wertlos, da eine abschließende Vereinbarung durch den Mietvertrag erfolgt.
Habt Ihr bei der Aushandlung nicht darauf bestanden, dass der genaue Stellplatz schriftlich fixiert wird, habt Ihr Pech gehabt.
(hier ist nur von "Parkplatz" die Rede, nicht welcher genau)
Genau das hätte man tun sollen, im Mietvertrag die genaue Lage festhalten
kein Betrug, hättest auf genaue Beschreibung im MV bestehen müssen, so hast du keinen Anspruch
Aber hat nicht rein rechtlich zunächst auch eine mündliche Aussage Gewicht?
Könnte man ihr nicht sagen, dass das Betrug ist?
Ich werde mich heute in jedem Fall noch beschweren bei ihr.