Darf der vermieter meiner Freundin Nebenkosten für mich vorveranschlagen?
Meine Freundin hat ihre Nebenkostenabrechnung bekommen und musste feststellen, dass die Kosten, die pro Person abgerechnet werden, für ihren 1-Personen-Haushalt mit dem Faktor 2 versehen wurde.
Dazu muss ich sagen, dass sie in Essen wohnt und ich in Düsseldorf - ich habe meine eigene Wohnung, habe dort meine Abeit und bin wenn dann nur am Wochenende und vielleicht einmal pro Woche (in Ausnahmefällen auch zweimal oder auch gar nicht) bei ihr in Essen.
Ich habe bereits folgenden Hinweis "ergoogelt":
Bei einem Zeitraum von 3 Monaten "Dauerbesuch" ist eine normale Besuchsdauer überschritten (AG FfmHöchst Urteil v. 12.01. 1995 (Az Hö 3 C 5179/94) . (http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch.htm)
Jedoch frage ich mich, wie genaun das Wort Dauerbnesuch defriniert ist. Leider kann ich mir aufgrund der tatsache, dass wir bald Nachwuchs bekommen werden keinen Anwalt leisten und würde mich sehr über Hilfe freuen.
Vielen Dank schon jetzt und beste Grüße Till
13 Antworten
Zunächst schuldet der Mieter (nicht ein Untermieter oder sogar eine nur gelegentlich sich hier aufhaltende Person) die Miete, zuzüglich der Nebenkosten -wenn so mietvertraglich vereinbart. An Besucher des Mieters kann der Vermieter hinsichtlich seiner ansonsten berechtigten Forderung nicht adressieren. Nun gibt es in Mietverträgen eine so genannte Umlageklausel hinsichtlich der Betriebs- bzw. Nebenkosten, die der Vermieter festlegen darf entweder nach Quadratmetern an Wohnfläche der Wohnung oder aber nach Personenzahl der Mietpartei. Hat er hier letzteres im Vertrag und deine Freundin hat dies so unterschrieben, stellt sich die Frage hier tatsächlich nur noch danach, ab wann Du als Mieter (auch Mitmieter) dieser Wohnung zu betrachten wärest. Du selbst hast hier schon einen verweisbaren Mietrechtsentscheid herausgefunden. Den kannst Du durchaus verwenden, um den schriftlichen Widerspruch zum hier vom Hausverwalter fälschlich angewandten Faktor ihm zu erklären. Das aber solltest Du in der Frist (4 Wochen ab Zugang der Abrechnung, ansonsten mit Begründung, warum erst jetzt) sogleich einmal tun. Im Mietrecht werden außer den Rechtsgrundsätzen nachg § 535 ff. BGB die überwiegend anzuwendenden Rechtsbezüge allein dem Richterrecht entnommen. Wenn Du hier ein Urteil des AG FfmHöchst gezogen hast, so wäre dies ohnehin derweil nur ein Verweis, nicht aber rechtlich bindend für alle Regionen dieser Republik - der Bestreiter eines solchen Urteils kann sich vor-Ort ein neues Urteil durchaus sprechen lassen... In diesem Falle aber meine ich solltet ihr obsiegen können, wie es die Rechtsgelehrten immer so schön sagen. Ach, und noch etwas, vor deutschen Gerichten darfst Du dich in erster Instanz, also Amtsgericht (was hier ansteht) selbst vertreten bis zu einem Streitwert von 5.ooo EUR. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß dies den Richtern sogar sympatisch ankommt. Anwaltskosten kannst Du dir also zunächst ersparen. Später kannst Du zudem erforderlichenfalls Gerichtskostenzuschuß beantragen, wenn das Geld noch knapp ist.
Zuerst einmal hat der Dauerbesuch und der regelmäßige Aufenthalt in einer anderen Wohnung nichts miteinander zu tun.
Hier handelt es sich um regelmäßige Tage, aber der VM muss klären, ob der Besuch in diesen Zeiten auch übernachtet und sich regelmäßig duscht.
Dann darf er bei den Personen bezogenen Kosten durchaus diese Person berücksichtigen, muss allerdings dabei berücksichtigen, dass es kein Daueraufenthalt ist und er deshalb, wenn überhaupt, nur anteilig Kosten verrechnen darf.
Eine Person abzurechnen ist unzulässig.Bei Dir und Deiner Freundin wäre daher höchstens ein Viertel anzurechnen.
Der Vermieter muss dann allerdings auch bei allen anderen Mietparteien regelmäßige Besuche entsprechend berücksichtigen.
Wer nämlich jede Woche mehrmals zu Besuch erscheint oder Besuch erhält, die Toilette nutzt, verursacht auch Wasserverbrauch.
Letztlich muss der VM jeden Tag eine Liste der Personen führen, die im Haus sind. Dies ist unmöglich und nicht durchführbar.
Daher muss der VM, wenn er bei den anderen Parteien die Besucher nicht berücksichtigt, es bei der bisherigen Regelung belassen und darf nur eine Person abrechnen.
Die Abrechnung zurückweisen mit der Begründung, dass er bei Berücksichtigung von Besuchen dann bei allen Parteien dies anzuwenden hat.
Lasst Euch u.U, von einem Mieterverein beraten.
Nein, das können die nicht einfach so tun. Wenn Du eine andere Wohnung hast und auch dort zwischendurch schläfst usw. und nicht dort gemeldet bist - bei Deiner Freundin - dann kann höchstens ein Nachbar dem VM den Wink gegeben haben, dass Du dort bei ihr "Dauergast" bist. d. h., wenn Du ständig - mind. 6 Tage die Woche bei ihr wohnst bzw. lebst - denn dann verbrauchst Du auch eine Menge an NK und manche Posten werden durch Köpfe verteilt und somit würde sich dann jemand rechtens aufregen.
Mehr berechnen kann der VM nur wenn Du 6 Wochen und länger am Stück dort warst. Wochendenden reichen da nicht für eine Erhöhung. Auch ist eine Erhöhung nur für diejenigen Posten möglich, die nach Personenzahlen umgelegt werden, z.B. Wasser oder Müll. Sind eigene Wasserzähler in der Wohnung, kann der VM auch nicht mehr berechnen. Wenn Ihr bald Nachwuchs bekommt, dann zieht Ihr doch sowieso bald zusammen oder nicht? Wenn ja, dann solltet Ihr das regeln. Auch wenn Du dann ebenfalls nur an den Wochenenden in der Wohnung bist, solltet Ihr eine Lösung finden. Der Lebensmittelpunkt liegt dann da wo die Familie ist.
Ja das darf er. Da er bei Abschluß des Vertrages von einer Person als Mieter ausgegangen ist und die Nebenkosten auf 1 Person im Vertrag vereinbart wurden. Kommt eine weitere Person hinzu wird der Faktor auf 2 erhöht.
Wenn man also Besuch hat, dann muss es immer mit berechnet werden?
Wenn Du also regelmäßig am Wochenende 5 Freunde zu Besuch hast, dann werden die die ganze Woche als Zusatzbewohner gerechnet?
Warum liest Du denn die Frage nicht einmal richtig?
Gibts es denn irgendetwas handfestes, was man als Refernz gegenüber dem Vermieter anbringen könnte? Der typ scheint mit allen Wassern gewaschen zu sein - von daher würde ich das ganze sehr gerne sehr fundiert angehen.
Danke nochmal an alle!!!!!
Aber nicht, wenn der Freund nur am Wochenende da ist. Das ist Besuch, den der Vermieter nicht anrechnen darf.