Mietzuzahlung bei Besuch?

15 Antworten

Hallo, also mein Freund wohnt leider etwas weiter weg und so will ich ihn natürlich z.B. in den ferien für ein par Tage besuchen kommen. Jetzt sagt der Vermieter aber wegen erhöhten Nebenkosten (Warmmiete) soll mein Freund dann pro Übernachtung 10 € zaheln!!!

Der Vermieter darf zwar etwas fordern, es ist nicht strabar, aber Dein Freund muss aber nichts zahlen.

Bis zu 6 Wochen darf man Besuch haben und dafür muss man keine Extrakosten zahlen.

Aramat1996 
Beitragsersteller
 12.08.2013, 21:03

und was ist wenn das im Mietvertrag steht?

johnnymcmuff  12.08.2013, 21:31
@Aramat1996

und was ist wenn das im Mietvertrag steht?

Dann halte ich das für eine unwirksame Klausel.

anitari  13.08.2013, 07:48
@Aramat1996

und was ist wenn das im Mietvertrag steht?

In Mietverträgen steht manches was Vermieter gerne hätten aber keine rechtliche Grundlage hat.

Um Gottes Wiilen, was für ein Abzocker ist denn dieser Vermieter? Normalerweise darf jeder, der zur Miete wohnt, auch Besuch haben, der über Nacht bleibt. In Mietwohnungen sind so weit ich weiß Besucher bis zu 6 Wochen gestattet ohne, dass der Vermieter sich beschweren kann. Und außerdem, dein Freund kriegt doch normalerweise jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter. Wenn wirklich mehr Warmwasser verbraucht wurde, kann der Vermieter sich die Kosten doch über die Nebenkostenabrechnung zurück holen.Also dein Freund muß für die Zeit, die du da verbringst, generell nichts an den Vermieter bezahlen.

So ab sechs Wochen "Dauereinnistung" könnte je nach Gericht ein solcher Anspruch des Vermieters anerkannt werden - darunter wird es schwierig, bei ein paar Tagen wäre ein solches Verlangen unbegründet! Für Besuch zahlt der Mieter nicht mehr als ohne Besuch. Besuch gehört zum allegemein üblichen Gebrauch einer Wohnung, der mit der normalen Mietzahlung abgegolten ist.

AchIchBins  13.08.2013, 23:24

Aber es sind ja nicht 6 Wochen, sondern es geht um ca. 10 Tage. Können Sie nicht lesen?! Dazu sollte man hier nämlich schon in der Lage sein um eine Antwort korrekt zu beantworten.

schelm1  14.08.2013, 20:32
@AchIchBins

Wer korrekt mitdenkt, der hat verstanden, dass es bei 10 Tagen oder eine paar Tagen mehr oder weniger keinen Ansprcuh des Vermieters gibt! - Erst ab ca. 6 Wochen könnte sich da was tun! Weshalb Sie das nicht korrekt verstanden haben, das weiß ich nicht!

Generell gilt: In der Mietwohnung bestimmt allein der Mieter, hielt das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil (BVerfG, 1 BvR 2285/03, 16.1.2004) vor zwei Jahren fest. Zum "Hausrecht" des Mieters gehören dabei auch die Zugänge zur Wohnung. Mieter dürfen in ihrer Wohnung also grundsätzlich so oft und so viel Besuch empfangen, wie sie wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Herren- oder Damenbesuch handelt, wie lange der Besuch bleibt, ob er regelmäßig oder unregelmäßig kommt.

Das mit der genannten Frist von 6 Wochen hat hiermit nichts zu tun und zudem ist dieses hier falsch beurteilt worden. Wann jemand Besucher ist und ab wann er in der Wohnung wohnt, hängt davon ab, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat. Dafür kommt es auf die Dauer und die Qualität des Aufenthaltes an. Ein auf Dauer angelegter Einzug mit vollem Gepäck ist schon ab dem ersten Tag kein Besuch, während auch eine mehrmonatige Aufenthaltsdauer ohne großes Gepäck und unter Beibehaltung der eigenen Hauptwohnung immer noch ein Besuch sein kann.

Wenn dein Freund pauschal bezahlt - und z. B. in einer Einliegerwohnung wohnt - kann der Vermieter es verlangen - es fällt ja tatsächlich mehr Wasser, Abwasser und Strom an. Frag, ob er mit 5 € / Tag einverstanden ist und ladet ihn zum Spaghetti-Essen ein.

MosqitoKiller  12.08.2013, 20:03

Das ist kompletter Unsinn, Besuch zu empfangen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gem. § 535 BGB, und dafür bezahlt der Mieter Miete, dafür braucht niemand etwas extra zu bezahlen...

Selbst wenn es eine solche Regelung im Vertrag gäbe, wäre diese unwirksam (zumindest in einem Formularmietvertrag)...

schelm1  12.08.2013, 20:28
@MosqitoKiller

Wieder mal so eine einsame Erkenntnis aus dem GG? Preise Sie sich glücklich, dass Sie kein Vermieter oder gar Mietverwalter sind! - Lange würden Sie das nicht durchhalten - als Vermieter würde man Ihnen gnadenlos auf der Nase herumtanzen und als Verwalter wären Sie gannz schnell beschäftigungslos!!

anitari  12.08.2013, 19:37

Quatsch hoch 3.

Andrea2009  12.08.2013, 19:40
@anitari

Du hast Ahnung - nur leider nicht genug! Den Mietvertrag haben wir beide nicht gesehen...

anitari  12.08.2013, 19:50
@Andrea2009

So viel Ahnung habe ich auch den Vertrag gesehen zu haben.