Mieterhöhung nach Besichtigung/ Bewerbung Mieterselbstauskunft?
Hi 👋
darf der/die Vermieter/in nach der Besichtigung und nach ausfüllen der Mieterselbstauskunft die Miete nochmal erhöhen?
4 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Mietrecht
Er darf ein neues Angebot machen.
Wenn der Mieter das nicht annimmt bekommt er die Wohnung nicht.
Solange er dir noch keine feste Zusage zu einer festen Miete gegeben hat, kann er die Vertragsbedingungen ändern.
Solange noch kein Vertrag unterzeichnet ist: Klar.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Was heißt hier "erhöhen" ..... Du kannst die entgültige Miethöhe aus dem Vertrag entnehmen. Frech / dreist ..... aber Du musst den Vertrag ja auch nicht unterschreiben.