Darf der Vermieter ein neues Fenster verlangen

9 Antworten

Wenn du keine unparteiischen Zeugen hast, dass die Löcher bereits bei Einzug da waren, musst du dir etwas einfallen lassen. Auf keinen Fall darf der V. fordern (nun, er dürfte schon, aber du müsstest diese F. nicht befriedigen) neue Fenster zu bezahlen. Das wäre eine unangemessene Benachteiligung für dich.

Ich empfehle, geh zu einem Fensterbauer und lass dir einen unverbindlichen kostenlosen Kostenvoranschlag machen. Ein Tischler ginge auch. Da kannst du einschätzen, welche Kosten entstehen. Versuch mit diesem KVA bei deiner Haftpflichtversicherung vorzusprechen und diese bitten, den Schaden zu regulieren.

Verlangen kann man viel. Ob man es bekommt ist etwas anderes. Die Fenster sind schon steuertechnisch voll abgeschrieben und vollkommen veraltet. Des lieben Friedens halber spachtelt die Dinger mit Kunststoff-Spachtelmasse zu, Pinsel + Farbe drauf, fertig ist die Laube, Wenn es Holzfenster sind Holzkitt in der passenden Farbe kaufen und zuspachteln. Gibt es in jedem Baumarkt. Wenn er euch die Kaution nicht zurückgeben will, werdet Mitglied im Mieterverein. Die klagen das für euch dann ein.

http://www.bild.de/ratgeber/recht/mieterrecht/renovierungsklausel-in-mietvertraegen-ungueltig-kostenvoranschlag-malergeschaeft-31281598.bild.html?erid=1420558393969373202&gclid=Cj0KEQiArK6lBRC5-_jv48uxgrgBEiQAuxdZ9ebRTkA-mSmelMwUs6Vz8VpKjkaMabTEYXLDfpuZrWoaAr8k8P8HAQ&zanpid=1987569914261085184

hey

Zur letzten Frage die erste Antwort. Diese Menschen wollen aus krankhafter Geldgier mit dem letzten Stuhl noch ne Mark machen.

Informativ sind Internetseiten des Mieterschutz, da müsstest du eigentlich über das Prozedere bei einem Auszug einige Informationen finden, was generell instandzusetzen ist. Manche meist handschriftlichen Einträge in Mietverträgen sind durch das Mietrecht grundsätzlich ungültig. Zu den Schäden würde ich eine Reperatur anbieten, lehnt der Vermieter das ab, würde ich einen RA ein Schreiben aufsetzen lassen, der weiss wie und was man schreiben muß und kostet nicht viel. Ich wünsche dir alles Gute, einen langen Atem und immer daran denken. ALLES WIRD GUT

Niemandes Herr, Niemandes Sklave

Das mit dem Beweisen habe ich mir gedacht :(Er will ja nicht, das ich jemanden kommen lasse, der die Löcher repariert, er will überall neue Fenster, und will die 2.200€ Kaution einbehalten dafür.

Er bekommt aber nur den Zeitwert ersetzt und bei so alten Fenstern dürfte das sehr wenig sein.

Somit habe ich ja keine Chance darauf mein Geld zu bekommen. Also muss ich nen Anwalt nehmen und meine Kaution einklagen? Richtig?

Mieterbund oder Anwalt kann man einschalten.

Zunächst aber muss er Dir die Gelegenheit geben die Mängel zu beheben, will er das nicht dann soll er Dir das schriftlich geben.

imager hat Dir ausführlich und gut besschreiben wie Du vorgehen solltest.

MfG

Johnnymcmuff

Er hat beim Abnehmen der Wohnung oben in den Fenstrahmen aussen ein Loch entdeckt und an der Balkontüre am linken Rand mehrere.

Diesen Schaden hast du selbstverständlich unter dem Grundsatz der Schadensminderungspflicht zu beheben. Meint: Fachgerecht die Löcher verspachteln bzw. bei Kunsstofffenstern verschliessen lassen. Letzteres sollte ein Fachmann (Fensterbauer) erledigen.

Ich ziehe aus und der Vermieter will neue Fenster sowie eine Balkontür haben.

Hat er das gesagt? Dann musst du das nicht mehr, er baut neue Fenster ein und muss sich die Differenz des Zeitwerts zum Neuwert anrechnen lassen.

Bei 32 Jahre alten Fenstern setze ich den ersatzpflichtigen Zeitwert mal mit 5 EUR an, die er beanspruchen dürfte.

Muss ich überhaupt etwas machen, da ich das ja gar nicht war

Ja, es sei denn, die Bohrlöcher wären bei Einzug als vorhanden protokolliert oder zweitnah nachweislich reklamiert wurden.

So hat der BGH m. Urteil vom 18.05.1994, Az: XII ZR 188/92 ausgeurteilt: Das Fenster steht im Obhutsbereich des Mieters und gehört zur Mietsache. Es liegt also am Mieter, zu beweisen, dass nicht er, sondern Dritte den Schaden verursacht haben, wenn sich nicht aus der Natur des Schadens etwas anderes ergibt.

Bei einer anderen Beweislast bliebe der Vermieter ja auf Schäden jeden Brandlochs im Teppich oder beschädigten Waschbeckens sitzen, wenn der Mieter achselzuckend jedes Verschulden von sich weist :-)

G imager761

Gigatip 
Beitragsersteller
 06.01.2015, 16:35

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Das mit dem Beweisen habe ich mir gedacht :(

Er will ja nicht, das ich jemanden kommen lasse, der die Löcher repariert, er will überall neue Fenster, und will die 2.200€ Kaution einbehalten dafür.

Somit habe ich ja keine Chance darauf mein Geld zu bekommen. Also muss ich nen Anwalt nehmen und meine Kaution einklagen? Richtig? Und ihm lediglich den Zeitwert ersetzen, da ein Tausch der kompletten Fenster wegen 1 bohrloch sozusagen nicht gerechtfertigt ist?

imager761  06.01.2015, 16:54
@Gigatip

Noch einmal: Lass dir schriftlich geben, dass er auf Mängelbehebung gem. Übergabeprotokoll ausdrücklich verzichtet, weil er die alterssschwachen Fenster austauschen möchte. Formuliere das selbst und lass es ihn unterschreiben

Damit wäre sein Mängelbeseitigungsverlangen verwirkt und er dürfte auch nicht die Kaution belasten, um es durch einen Fachmann richten zu lassen.

Unterschreibt er nicht, mache Detailfotos der Löcher mit Massstab, besorge dir im Baumarkt Schnellspachtel, etwa Molto Holz Schnellspachtel, 200g Tube, ca. 4.50 EUR, verspachtele die Löcher, schleife schön glatt und mache erneut Fotos der Instandsetzung. Nimm einen Zeugen mit, der die beiden ausgedruckten Bilder unterschreibt.

Damit wäre sein Mängelbeseitigungsverlangen ebenso erledigt.

Und dann fordert man mit Bilddokumentaion und Kopie des Übergabeprotokolls von seiner Kaution unter Fristsetzung von 14 Tagen schon mal 2000 EUR zurück und belässt die 200 für Nachzahlungen der Betriebskosten. Und erhebt Klage wg. ungerechtfertigter Bereicherung, wenn nach 2 Wochen kein Geld ankommt..

Keine Panik. Für ein paaar Schraubenlöcher deiner Vormieter im Fensterrahmen bekommt er keinen neuen Fenster auf deinen Kosten. Bei Steinschlag am Mietwagen schuldest du ja auch kein Neufahrzeug :-)

Das weiß er vmtl. selbst besser oder kann es sich bei Gericht gern schrfitlich abholen :-)

G imager761