Darf der Vermieter ein neues Fenster verlangen
Hi,
ich habe folgendes Problem:
Ich ziehe aus und der Vermieter will neue Fenster sowie eine Balkontür haben.
Grund: Er hat beim Abnehmen der Wohnung oben in den Fenstrahmen aussen ein Loch entdeckt und an der Balkontüre am linken Rand mehrere.
Wir haben diese Löcher nicht gemacht. Als wir in die Wohnung einzogen sind, haben wir nicht von aussen die Wohnung besichtigt, da es geregnet hat. Aber auch wenn, glaube ich nicht, das wir jedes Fenster komplett kontroliert hätten ob irgendwo ein kleines Loch ist.
Auffällig war, das der Vermieter bei der Abnahme direkt durchgelaufen ist zur Terassentür, diese aufgemacht hat, und direkt von den Löchern angefangen hat. Den rest der Wohnung hat ihn gar nicht mehr interessiert.
Ich vermute ich bin hier arglistig getäuscht worden. Die Fenster sind 32 Jahre alt, ich habe wärend meiner Mietdauer immer wieder Bescheid gesagt, das es zieht, das sie nicht richtig schließen... in 4 Jahren hat er nichts gemacht, nur einmal war er da, als die Terassentüre nicht mehr geschlossen hat und hat selbst daran etwas rumgedocktert und eine gummitdichtung rausgenommen damit sie wieder zu geht.
Ich weiß ich kann zu einem Anwalt, das werde ich vermutlich auch machen müssen in diesem Fall. Mich würden trotzdem vorher folgende Fragen interessieren: Darf er überhaupt NEUE Fenster verlangen? Es gibt ja Firmen die so löcher reparieren. Die Fenster sind 32 Jahre alt - was haben die überhaupt für einen Restwert? Kann ich selbst mit Reparaturzeugs hingehen und das ausbessern? Muss ich überhaupt etwas machen, da ich das ja gar nicht war Bringen hier Zeugen (die gesehen haben das da nie iwo etwas montiert war) etwas? Warum machen Menschen sowas?
Grüße
9 Antworten
Wenn du keine unparteiischen Zeugen hast, dass die Löcher bereits bei Einzug da waren, musst du dir etwas einfallen lassen. Auf keinen Fall darf der V. fordern (nun, er dürfte schon, aber du müsstest diese F. nicht befriedigen) neue Fenster zu bezahlen. Das wäre eine unangemessene Benachteiligung für dich.
Ich empfehle, geh zu einem Fensterbauer und lass dir einen unverbindlichen kostenlosen Kostenvoranschlag machen. Ein Tischler ginge auch. Da kannst du einschätzen, welche Kosten entstehen. Versuch mit diesem KVA bei deiner Haftpflichtversicherung vorzusprechen und diese bitten, den Schaden zu regulieren.
Verlangen kann man viel. Ob man es bekommt ist etwas anderes. Die Fenster sind schon steuertechnisch voll abgeschrieben und vollkommen veraltet. Des lieben Friedens halber spachtelt die Dinger mit Kunststoff-Spachtelmasse zu, Pinsel + Farbe drauf, fertig ist die Laube, Wenn es Holzfenster sind Holzkitt in der passenden Farbe kaufen und zuspachteln. Gibt es in jedem Baumarkt. Wenn er euch die Kaution nicht zurückgeben will, werdet Mitglied im Mieterverein. Die klagen das für euch dann ein.
hey
Zur letzten Frage die erste Antwort. Diese Menschen wollen aus krankhafter Geldgier mit dem letzten Stuhl noch ne Mark machen.
Informativ sind Internetseiten des Mieterschutz, da müsstest du eigentlich über das Prozedere bei einem Auszug einige Informationen finden, was generell instandzusetzen ist. Manche meist handschriftlichen Einträge in Mietverträgen sind durch das Mietrecht grundsätzlich ungültig. Zu den Schäden würde ich eine Reperatur anbieten, lehnt der Vermieter das ab, würde ich einen RA ein Schreiben aufsetzen lassen, der weiss wie und was man schreiben muß und kostet nicht viel. Ich wünsche dir alles Gute, einen langen Atem und immer daran denken. ALLES WIRD GUT
Niemandes Herr, Niemandes Sklave
Das mit dem Beweisen habe ich mir gedacht :(Er will ja nicht, das ich jemanden kommen lasse, der die Löcher repariert, er will überall neue Fenster, und will die 2.200€ Kaution einbehalten dafür.
Er bekommt aber nur den Zeitwert ersetzt und bei so alten Fenstern dürfte das sehr wenig sein.
Somit habe ich ja keine Chance darauf mein Geld zu bekommen. Also muss ich nen Anwalt nehmen und meine Kaution einklagen? Richtig?
Mieterbund oder Anwalt kann man einschalten.
Zunächst aber muss er Dir die Gelegenheit geben die Mängel zu beheben, will er das nicht dann soll er Dir das schriftlich geben.
imager hat Dir ausführlich und gut besschreiben wie Du vorgehen solltest.
MfG
Johnnymcmuff
Er hat beim Abnehmen der Wohnung oben in den Fenstrahmen aussen ein Loch entdeckt und an der Balkontüre am linken Rand mehrere.
Diesen Schaden hast du selbstverständlich unter dem Grundsatz der Schadensminderungspflicht zu beheben. Meint: Fachgerecht die Löcher verspachteln bzw. bei Kunsstofffenstern verschliessen lassen. Letzteres sollte ein Fachmann (Fensterbauer) erledigen.
Ich ziehe aus und der Vermieter will neue Fenster sowie eine Balkontür haben.
Hat er das gesagt? Dann musst du das nicht mehr, er baut neue Fenster ein und muss sich die Differenz des Zeitwerts zum Neuwert anrechnen lassen.
Bei 32 Jahre alten Fenstern setze ich den ersatzpflichtigen Zeitwert mal mit 5 EUR an, die er beanspruchen dürfte.
Muss ich überhaupt etwas machen, da ich das ja gar nicht war
Ja, es sei denn, die Bohrlöcher wären bei Einzug als vorhanden protokolliert oder zweitnah nachweislich reklamiert wurden.
So hat der BGH m. Urteil vom 18.05.1994, Az: XII ZR 188/92 ausgeurteilt: Das Fenster steht im Obhutsbereich des Mieters und gehört zur Mietsache. Es liegt also am Mieter, zu beweisen, dass nicht er, sondern Dritte den Schaden verursacht haben, wenn sich nicht aus der Natur des Schadens etwas anderes ergibt.
Bei einer anderen Beweislast bliebe der Vermieter ja auf Schäden jeden Brandlochs im Teppich oder beschädigten Waschbeckens sitzen, wenn der Mieter achselzuckend jedes Verschulden von sich weist :-)
G imager761
Noch einmal: Lass dir schriftlich geben, dass er auf Mängelbehebung gem. Übergabeprotokoll ausdrücklich verzichtet, weil er die alterssschwachen Fenster austauschen möchte. Formuliere das selbst und lass es ihn unterschreiben
Damit wäre sein Mängelbeseitigungsverlangen verwirkt und er dürfte auch nicht die Kaution belasten, um es durch einen Fachmann richten zu lassen.
Unterschreibt er nicht, mache Detailfotos der Löcher mit Massstab, besorge dir im Baumarkt Schnellspachtel, etwa Molto Holz Schnellspachtel, 200g Tube, ca. 4.50 EUR, verspachtele die Löcher, schleife schön glatt und mache erneut Fotos der Instandsetzung. Nimm einen Zeugen mit, der die beiden ausgedruckten Bilder unterschreibt.
Damit wäre sein Mängelbeseitigungsverlangen ebenso erledigt.
Und dann fordert man mit Bilddokumentaion und Kopie des Übergabeprotokolls von seiner Kaution unter Fristsetzung von 14 Tagen schon mal 2000 EUR zurück und belässt die 200 für Nachzahlungen der Betriebskosten. Und erhebt Klage wg. ungerechtfertigter Bereicherung, wenn nach 2 Wochen kein Geld ankommt..
Keine Panik. Für ein paaar Schraubenlöcher deiner Vormieter im Fensterrahmen bekommt er keinen neuen Fenster auf deinen Kosten. Bei Steinschlag am Mietwagen schuldest du ja auch kein Neufahrzeug :-)
Das weiß er vmtl. selbst besser oder kann es sich bei Gericht gern schrfitlich abholen :-)
G imager761
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Das mit dem Beweisen habe ich mir gedacht :(
Er will ja nicht, das ich jemanden kommen lasse, der die Löcher repariert, er will überall neue Fenster, und will die 2.200€ Kaution einbehalten dafür.
Somit habe ich ja keine Chance darauf mein Geld zu bekommen. Also muss ich nen Anwalt nehmen und meine Kaution einklagen? Richtig? Und ihm lediglich den Zeitwert ersetzen, da ein Tausch der kompletten Fenster wegen 1 bohrloch sozusagen nicht gerechtfertigt ist?