Darf der Vermieter die Wasserpumpe in meinem Keller abklemmen, sodass ich danach teureres Wasser beziehe?
Als ich bei mir einzog, war eine Wasserpumpe im Keller, über die günstigeres Wasser zum Wäschewaschen bezogen wurde. Diese ging kaputt und der Vermieter ließ eine neue einbauen. Er stellte mir aber einen Teil der Kosten in die Nebenkostenabrechnung. Als ich ihn darauf hinwies, dass eine solche Erneuerung Vermietersache ist, meinte er, dass er die neue Pumpe auch komplett selbst bezahlen kann, aber sie dann abklemmen würde, sodass ich fortan teureres Wasser zum Wäschewaschen nutzen müsste. Darf er das überhaupt? Als ich einzog und den Mietvertrag machte, war die Wasserpumpe doch zur Nutzung vorhanden!
12 Antworten
Das ist wieder so ein typischer Fall von Pfennigfuchserei, der nach hinten losgegangen ist. Die kostenlose Leistung wurde kommentarlos angenomen, wenn es aber dann doch mal was kosten sollte will man damit nichts zu tun haben.
Ob das rechtens ist sollte man beim Mieterbund, oder in Form einer Rechtsberatung bei einem Fachanwalt klären. Es bleibt nur zu hoffen, daß der Vermieter das wirklich darf.
Genau diese Antwort habe ich erwartet, kein weiterer Kommentar.
"Teures Wasser"?
Kann es sich um Wasser aus eigenem Brunnen handeln, dessen Abwasser in das öffentliche Abwassernetz eingeleitet und auf Kosten der Allgemeinheit geklärt wird?
Sollte es so sein, wäre die Pumpe illegal und ein Bestehen des Rechts auf die Pumpe wäre sittenwidrig - damit nichtig.
Ist aber die Pumpe komplett legal, so wäre ausschließlich der Vermieter für die Reparaturkosten verantwortlich - es sein denn, dass im Mietvertrag eine entgegenstehende Klausel aufgenommen wurde.
Seit wann ist die Nutzung von einen Eigenen Brunnen illegal? Wir haben auch einen und nutzen den seit 30 Jahren für Garten, Spülung und Wäsche!
Meine Antwort hast du aber zur Gänze gelesen?
Wo geht das Abwasser hin? Wer bezahlt dessen Klärung?
Btw: ich hab auch einen, bezahle aber eine Abwasserpauschale.
@furbo: Das ist regional unterschiedlich geregelt und kann sogar von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Insofern ist die pauschale Aussage, dass das illegal wäre, nicht richtig.
Beispiel: Kommunen jammern, dass zu wenig Wasser durch die Kanäle in die Kläranlage fließt und sind froh, wenn auf diese Weise mehr Wasser durch die Kanäle fließt.
Woanders, wo z. B. auch Regenwasser im Mischsystem zur Kläranlage geführt wird, will man das eher nicht und wird eine Abgabe verlangen.
Wenn nichts explizit über diese Nutzung im Mietvertrag geregelt ist, darf er m. E. nach Gutdünken darüber verfügen. Du kannst ja mal bei der Verbraucherberatung nachfragen.
.... und wurde für die Nutzung auch bezahlt?
Ich denke in Richtung NEIN und somit wird er können.
Er darf das. Immerhin ist die Grundversorgung von Trinkwasser gegeben. Entweder zahlst du einen Beitrag für die reparatur oder du musst eben für Trinkwasser bezahlen als es aus einem Brunnen zu gewinnen.
"Kommentarlos angenommen" ist so ne Sache. Die Wohnung, so wie sie ist, mit all ihren Vor- und Nachteilen, wurde als Grundlage für den Mietvertrag genommen. Wenn da was erneuert wird, ist es Sache des Vermieters (genauso wie z.B. gewisse "Schönheitsreparaturen" Sache des Mieters sind). Das ist allgemeingeltendes Recht und hat nichts mit Pfennigfuchserei zu tun!