Darf der Vermieter den Schlüssel haben und jeder Zeit rein?

9 Antworten

Gewerbemietverträge sind Verhandlungssache. Wenn ihr das im Mietvertrag vereinbart habt, dann ist das auch anders wie bei Mietverträgen zwischen Vermieter und Privatperson rechtens, Selbst wenn ihr die Schlösser tauscht müsstet ihr in dem Fall dem Vermieter einen Schlüssel überlassen.

Steht dazu nichts im Mietvertrag gilt allerdings das BGB und er darf nicht rein und auch keinen Schlüssel besitzen.

berlina76  25.12.2016, 01:00

Bei Gewerbemietverträge kann man sodwas aushandeln und ist dann auch gültig. Anders wie bei Mietverträgen zwischen Privat und Vermieter, wo das dann ungültig währ. So besser Formuliert?

johnnymcmuff  24.12.2016, 23:51

dann ist das auch anders wie bei Mietverträgen zwischen Vermieter und Privatperson rechtens, Selbst wenn ihr die Schlösser tauscht müsstet ihr in dem Fall dem Vermieter einen Schlüssel überlassen.

Für normales Mietrecht gilt das nicht.

Der Vermieter darf  keinen Schlüssel behalten und selbst wenn man es vertraglich vereinbart hat, kann man das jederzeit widerrufen.

Einen Schlüssel darf der Vermieter nur haben wenn es der Mieter erlaubt.

Wenn nicht, Schließzylinder austauschen, fertig.

Originalzylinder aufheben und bei Mietende wieder einsetzen.

Der Vermieter darf NICHT einen Schlüssel haben ohne Deine Erlaubnis.

Er darf die Räume auch NICHT betreten ohne Anmeldung und schon gar nicht ohne Dein Wissen.

Und wenn er sich anmeldet, muss dies rechtzeitig geschehen, man geht von 14 Tagen vorher aus.

Ausnahme. Gefahr in Verzug !!!

Anmerkung: Ich bin Vermieter !

Angemietete Gebäude, ect dürfen nur mit Zustimmung des Mieters betreten werden.

Eine angemietete Wohnung dürfte auch nicht vom zb durch den Vermieter beauftragen Hausmeister betreten werden, sofern der Hausmeister einen Generalschlüssel hätte.
Geschieht das dennoch, begeht derjenige Hausfriedensbruch.

Weise den Vermieter auf diesen Sachverhalt hin und bitte um die Aushändigung des Zweitschlüssels.., den braucht der Vermieter nämlich nicht.

Er darf nicht ohne das Einverständnis des Mieters sein Eigentum betreten, wenn er es vermietet hat, aus welchem Grund auch immer. Also erst einmal den Zylinder tauschen und wenn er Dich anspricht warum Du das getan hast, denn sage ihm das Dir Dinge abhanden gekommen sind und Du den Verdacht hast, dass es noch irgendwo ein weiterer Schlüssel befinden muss.