Muss ich meinen Nachbarn die Tür aufmachen?
Also ich lebe seit 2 Jahren in meiner Wohnung und habe mit meinen 4 Nachbarparteien in dem Haus rein gar nichts zu tun. Ich sehe vielleicht 1 mal im Monat jemanden. Seitdem ich hier wohne, habe ich noch NIE die Tür aufgemacht, wenn es wer ausm Haus war. Das höre ich ja am Klingeln ob wer direkt bei mir klingelt. Heute sollte irgendwie der Wasserstand in meiner Etage überprüft werden von irgendjemanden (das wurde vorher auch angekündigt) und ich habe die Tür nicht aufgemacht. Habe noch halb geschlafen und hab auch kein Bock gehabt dann aufzumachen. Dann höre ich immer wenn sie sich laut im Flur unterhalten: ''Der macht nie auf. auch wenn er da ist. Das geht schon immer so.''
Ich habe einfach kein Bock mit denen zu reden. MUss ich die Tür aufmachen? Nee, muss man doch nicht?! Kann auch sein, dass sie öfters geklingelt haben, wenn ich nicht zu hause war aber ich kam selbst dann nicht aufgemacht wenn bei mir die Musik lief (nicht laut) und die wussten dass ich anscheinend da bin. Ich bin halt jemand, der weder die Tür aufmacht noch ans Telefon geht, wenn er keine Lust hat- TYP.
Wenn der ''Wassermann'' kommt und ich nicht aufmache...Was ist dann?:D
15 Antworten
Also, wenn bei dir in der Wohnung offiziell etwas geprüft werden muss (Schornsteinfeger, Stadtwerke) dann MUSST du die reinlassen. Das ist als Mieter deine Pflicht, sonst bekommst du Ärger mit dem Vermieter. Das sind dann ja nicht deine Nachbarn, sondern bloß Handwerker oder bei der Stadt Angestellte und der Schornsteinfeger bringt ja auch noch Glück ;-)
Ansonsten kann ich das aber verstehen. Ich gehe auch nicht ans Telefon oder an die Tür, wenn ich gerade keinen Bock habe.
An deiner Stelle würde ich die Tür aufmachen. Den Zählerstand ablesen lassen und gut is . Dann haste auch wieder deine Ruhe und musst nicht ständig damit rechnen das es gleich wieder klingelt... :-)))))))
Oder den Zählerstand mit Datum fotograrieren, ausdrucken und draussen an die Tür hängen.
MUss ich die Tür aufmachen? Nee, muss man doch nicht?!
Doch: Du musst nicht reden, aber angekündigten Handwerkern Zutritt gewähren und Wartungs- und Reparaturmassnahmen dulden, § 555a I BGB.
Hab-Keine-Lust-Typen tragen da die notwendigen Kosten für den Ersatztermin, den sie nicht abgesagt haben. Dann dürfte der VM dich deswegen abmahnen und beim nächsten Mal fristlos kündigen, wenn er dazu Lust hat. Mit dir reden muss er aber auch nicht, Kündigungen erfolgen schriftlich :-)
Wenn das nicht abgesprochen wurde, musst du für niemanden die Tür öffnen.
Praktisch musst du niemandem öffnen. Theoretisch wäre es manchmal aber ganz sinnvoll. Zum Beispiel bei Handwerkern, dem Schornsteinfeger oder eben auch bei dem Wassermenschen. In diesem Fall ist es so, dass du entweder einen (für dich) kostenpflichtigen Nachholtermin bekommst, oder aber deine Zählerstände geschätzt werden - beides kann teuer werden...
Und bitte bedenke einmal, dass deine Nachbarn evtl gar nix böses wollten. Sondern dich zum Beispiel warnen wollten - dass es bei Ihnen brennt. Fragen wollten ob bei dir durch sie ein Schaden entsrtanden ist oder so...
Ein bisschen Sozialleben muss eben manchmal sein...