Gibt es gesetzliche Regelungen zum Thema "Klassenkasse" (NRW)?
Hintergrund meiner Frage ist die Entscheidung einer Lehrerin, Schüler und Schülerinnen, deren Eltern nicht den Beitrag geleistet haben, nachsitzen zu lassen.
6 Antworten
Ich hatte das Thema an der Akademie für öffentliche Verwaltung.
Eins Vorweg: Klassenkassen sind schwarze Kassen. Sie haben keine gesetzliche Grundlage. Die schule ist eine Einrichtung des Staates. Somit gibt es einen Titel im Haushaltsplan über die Finanzen der Schulen. Klassenkassen zählen nicht dazu.
Für die Erhebung von Beiträgen (Kopiergeld, Klassenfahrten) bedarf es einer Ermächtigung. Diese findet sich in den Schulgesetzen der Bundesländer, teilweise auch im Kommunalabgabenrecht und Verwaltungskostenrecht. Die Erhebung von Beiträgen und gebühren durch die Schule ist nur aufgrund dieser Grundlagen zulässig. Alles was nicht geregelt ist (Bastelgeld, Klassenkasse u.v.m.) ist rechtswidrig und muss auch insoweit nicht bezahlt werden.
Sollte jemand eine Vorgeschriebenen Beitrag nicht entrichten, so ist dieser im Rahmen des Verwaltungsvollstreckungsrechts bezutreiben. Sitzenbleiben gehört nicht hierzu.
Eine klassenkasse ist immer freiwillig also nein
Das ist nicht erlaubt. Definitiv nicht.
Das geht nicht. Mehr braucht man dazu nicht zu sagen. Wer keine Zahlungen leistet, die nicht verpflichtet sind, dem droht auch keine "Strafe".
Mit Sicherheit nicht, denn eine Klassenkasse ist freiwillig. Frag´mal beim Rektor oder Schulamt nach.
Wenn deine Eltern z.B. gegen eine Klassenkasse waren, bzw. bestimmte Punkte, die davon gezahlt werden sollen, dann ist das nicht bindend. Auch wenn andere Eltern usw. das anders beschließen wollen.
Das Thema hatte ich vor einigen Jahren schon mal selber in der Familie. Dazu kann man eine menge Sachen googeln, die das gut beschreiben.
* Interessant ist auch, das bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden müssen um solch eine Klassenkasse verwalten zu dürfen. :)