Darf der Ex-Arbeitgeber erstellte Tutorials mit meiner Stimme weiterhin online stellen?

6 Antworten

Du hättest nur eine Chance, wenn explizit bei den Tutorials vermerkt ist, dass du die Rechte an den Videos hast. Aber ich gehe davon aus, dass die dein ehemaliger Arbeitsgeber hat. Also nein, du kannst nichts dagegen machen. Und nur an deiner Stimme wird dich heute keiner mehr erkennen.

Da du diese Tutorials ja in seinem Auftrag erstellt hast (und dafür bezahlt wurdest), kann er damit machen was er will. Außer ihr hättet VORHER vertraglich abgesichert, dass du die Rechte an deiner Arbeit behältst.

Übrigens, wenn dir deine Stimme, von vor 3 Jahren unangenehm ist, erkennt dich doch wahrscheinlich gar keiner.

ImLrx 
Beitragsersteller
 19.05.2020, 13:42

vielen dank, da ich mit meiner stimme meinen namen ausspreche ist eine zuordnung sehr wohl möglich 🤔 aber dann kann ich wohl nurnoch sehr nett nachfragen ansonsten ist der fisch halt geputzt

Hattest dun denn damals eingewilligt?...schriftlich?

Das sind Videos der Firma und du hast keine Rechte mehr daran.

 das Video Eigentum der Firma ist und ich kein Recht darauf habe.

So ist es.