Darf der Arbeitgeber mich zum Gespräch einladen, wegen meine Erkrankung?

14 Antworten

Der AG könnte aber über die KK den AN zum Vertrauenarzt der KK vorladen lassen und da muß er gehen. Zum weiteren könnte der AG einen Detektiv los schicken wenn er zweifel hat.

Einem Gespräch mit dem Arbeitgeber solltest Du nicht ausweichen, wenn Du keine Nachteile kassieren willst. Aber Du bist keinesfalls verpflichtet, dem Arbeitgeber den Grund Deiner Erkrankung zu nennen. Die Dauer der Erkrankungszeit muss er wissen, die Ursache der Erkankung hat ihn in keiner Weise zu interessieren.

du brauchst keine auskunft über die erkrankung geben.

der arbeitgeber möchte natürlich wissen, wann er wieder mit dir planen kann.

Solange du noch Krank bist, musst du nicht zur Firma fahren.

Und was genau du hast musst du deinem Chef auch nicht mitteilen!! Das geht ihn nichts an.

Die ärztliche Schweigepflicht gibt es ja nicht, damit dann der Patient selber aus dem Nähkästchen plaudert.

Sag deinem Chef ganz freundlich, dass du gerne zu einem Gespräch bereit bist - sowie du wieder "arbeitsfähig" bist!!

Es sei denn, er möchte dich gerne loswerden und zahlt dir eine überaus großzügige Abfindung - dann darf er gerne zu dir nach Hause kommen mit dem entsprechenden Vertrag!!

amigo06  19.07.2010, 10:57

Bei einem solchen Verhalten fällt nicht mal die Abfindung an. Loswerden ist doch ganz einfach.

IslasCanarias  19.07.2010, 11:26
@amigo06

Solange man wegen ein und derselben Sache durchgehend Krank ist, kann man nicht entlassen werden!!!!!!!!

swallowtail  19.07.2010, 13:59
@IslasCanarias

Das Papier ist geduldig. Entlassen kann man schon werden, heute sind die Kündigungsschutzregeln aufgeweicht.

swallowtail  19.07.2010, 10:55

Träume weiter!

Natürlich darf dein Arbeitgeber dich zu einem Gespräch einladen.Direkte Fragen nach der Art der Erkrankung musst du aber nicht beantworten. Wenn in dem Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist,bitte ein Betriebsratsmitglied deines Vertrauens um Teilnahme an dem Gespräch. Dieses solltest du auch deinem Arbeitgeber mitteilen.