Darf der Arbeitgeber mich verleihen?
Hallo ich arbeite in einer Kantine als Service Mitarbeit.Meine Firma für die ich arbeite betreibt mehrer Standorte in der Stadt aber auch außerhalb der Stadt.Aktuell befindet sich das Unternehmen vollständig in Kurzarbeit. darf mein Chef mich an einen anderen Standort versetzen ? Oder kann ich auch sagen nein das möchte ich nicht ? In meinen Fall wäre ich sogar jeden Tag 110km am Tag unterwegs und wäre auf mein auto angewiesen.Diese möchte ich aber ungern privat nutzen.Noch dazu steht in mein Arbeitsvertrag das ich nur an denn jetzigen Standort arbeiten muss.
5 Antworten
Normalerweise ist es so das du in den Fällen nein sagen darfst, da es im Vertrag Festgelegt wurde wo du Arbeitest, wie es in der Zeit von der Kurzarbeit ist, kann ich leider nichts sagen. Da würde es sich lohnen bei jemanden nachzufragen der sich mit dem Arbeitschutzgesetzt sehr gut auskennt.
Vielleicht ist es für eine kurze weile zu dulden aber nicht auf Dauer. Hat dein Arbeitgeber darüber geredet wie lange das sein soll, wer die Fahrtkosten erstattet und wie du hinkommst? Wenn nicht solltest du das auch ansprechen, denn es kann nicht sein das du deswegen mehr für Sprit ausgeben musst usw. denn es wurde ja nicht umsonst der Arbeitsort im Vertrag festgelegt und daher muss er sich daran halten das du eigentlich auch nur da Arbeitest ausser das es eben im Vertrag steht.
Hinkommen solle ich eben mit meine eigenen kfz und bekomme Kilometer Geld.Für 2-3 Wochen soll ich dort aushelfen.Im Vertrag steht nichts davon das ich wo anders eingesetzt werden kann
Dein Vertrag ist absolut eindeutig. Du kannst nicht woanders eingesetzt werden. Damit ist dein Chef auch berechtigt für dich Kurzarbeitergeld zu bekommen.
Du kannst, wenn Du möchtest einer Änderung zustimmen, aber das kann nicht von dir verlangt werden.
Die Kehrseite der Medaille: dein Arbeitgeber kann argumentieren dass er dich nirgendwo einsetzen kann und kann dich dann entlassen
Ich bin davon ausgegangen, das es überhaupt keine Arbeit mehr dort gibt. Dann wäre außer Versetzung nichts mehr möglich
In der Frage heißt es: "Aktuell befindet sich das Unternehmen vollständig in Kurzarbeit."
Ich denke nicht das er mich deshalb entlassen kann.Ich arbeite im jetzigen Betrieb 3-5 Wochen am Stück und bin dann 1-2 Wochen zuhause.Und werde immer wieder gebraucht in Wechsel mit meine Kolleginnen.Und es geht ja um ein Partner betrieb der auch noch sehr weit weg ist
ich finde es legitim dass dein Arbeitgeber dich fragt. er kann dich aber zu nichts zwingen
ich rate dir Kontaktaufnahme zu einem Anwalt für Arbeitsrecht
Es kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn du unterschrieben hast, dass du auch an anderen Standort versetzt werden kannst, musst du das tun. An deiner Stelle würde ich aber versuchen Kilometergeld zu bekommen. Wenn der Chef dich darauf verweist, dass du es von der Steuer zurück bekommst, darauf solltest du dich nicht einlassen.
Danke für die Antwort.Kilometer Geld bekomme ich schon.allerdings ist das bei aktuellen Sprit kosten und den Verbrauch meines Sport Wagens nicht kosten deckend und ich würde drauf zahlen.
Bevor du KuG beziehst, muss der Chef nachweisen, dass er dich nirgendwo anders einsetzen kann. Er kann es aber. Daher hast du die Wahl: Entweder arbeiten oder ohne Lohn und auch ohne KuG zu Hause zu bleiben. Warum sollte die Allgemeinheit für dich zahlen, wenn du arbeiten kannst?
der Arbeitgeber kann nirgendwo anders eingesetzt werden. Der Arbeitsvertrag ist eindeutig
Bei deinem Vertragstext: nein.
Natürlich nicht, wenn der Betrieb in Kurzarbeit ist! Denn die soll ja schließlich Entlassungen gerade verhindern.
Für eine Kündigung trotz Kurzarbeit müssen schon Gründe hinzukommen, die über die Gründe für die Einführung von Kurzarbeit hinausgehen.