Einfach so in andere Schicht versetzen?
So, folgendes Problem stellt sich bei mir:
Bei mir auf der Arbeit gibt es zwei Teams, in die das gesamte Team aufgeteilt ist: Team A (dort arbeiten alle eher sehr hektisch) und Team B (eher alle recht ruhig). Nun kommt eine Kollegin mit den Kollegen aus Team A nicht sonderlich gut klar, und soll in meine Schicht Team B wechseln um Ruhe zu bekommen. Dafür wurde mir mitgeteilt: Entweder ich wechsel die Schicht oder ich werde versetzt (neben mir gibt es noch 2 weiter Kollegen). Ich kann aber selber auch net mit der Arbeitsweise von Team A...
Darf mir so die Pistole auf die Brust gesetzt werden? Falls nein, wie kann ich dagegen angehen?
5 Antworten
Existiert keine vertragliche Vereinbarung dass Sie nur in einer bestimmten Schicht eingesetzt werden (dürfen), so kann Sie der Arbeitgeber kraft seines Weisungsrechts in eine andere Schicht versetzen.
Es könnte nur dann etwas gegen Ihre Versetzung sprechen, wenn dies eine unzumutbare Härte darstellen würde. In so einem Fall muss der Arbeitgeber prüfen ob auch der Schichtwechsel eines anderen Kollegen in Betracht kommt.
Gleiches gilt auch für eine mögliche Versetzung. Eine Versetzung kann vom Arbeitgeber nur dann nicht durchgesetzt werden, wenn der Einsatz auf einer bestimmten Stelle / Abteilung im Arbeitsvertrag geregelt wurde.
Ein vorhandener Betriebsrat ist (in engen Grenzen) mitbestimmungspflichtig.
Dass Sie mit der Arbeitsweise in Team A nicht können, bedeutet keine unzumutbare Härte.
Peter Kleinsorge
Wohl kaum, der AG kann dich im Rahmen deines Arbeitsvertrages versetzen und einsetzen wie er mag. Natürlich kannst du argumentativ arbeiten und begründen, warum du da nicht arbeiten kannst bzw. das deine Leistung darunter leiden wird. Mehr geht m.E. aber nicht. Mal sehen, was andere dazu sagen.
Darf man schon, auch wenn das für dich sicherlich sehr bitter ist. Habt ihr einen Betriebsrat? Vielleicht kannst du dor t mal vorsprechen. Der Betriebsrat muss bei Versetzungen sowieso gehört werden.
Der AG hat das Direktionsrecht und kann Dich in diesem Fall versetzen. Du wechselst ja nicht die Tätigkeit dabei. Habt ihr einen Betriebsrat, wenn ja wende Dich mal an den, mglw können die Dir weiterhelfen und Argumente dagegn liefern.
Das geht und ist z.B. im öffentlichen Dienst (z.B. nach Wahlen) oft so. Versetzungen sind allerdings mitsprachepflichtig, wenn ihr einen Betriebsrat habt.
Der Betriebsrat muss über eine Versetzung informiert werden und ist mitbestimmungspflichtig (siehe Betriebsverfassungsgesetz).
Ja haben wir, inwiefern mitsprachepflichtig?