Darf der Arbeitgeber mich ins Büro zitieren um Leistungsnachweise zu unterschreiben, trotz Krankenschein?
Ich bin aufgrund eines Bandscheibenschaden in der HWS seit 3 Wochen krank geschrieben. Nun habe ich heute eine SMS von der Teamleitung bekommen, ich soll zu den Dienstzeiten ins Büro kommen um fehlende Handzeichen auf Leistungsnachweisen zu tätigen. Das wäre eine Anweisung der PDL und FBL. Ich habe aber in einem vorherigen Telefonat bereits gesagt, dass ich erst jemanden haben muss der mich fährt. Autofahren ist für mich im Moment kaum möglich. Nun kam heute die SMS. Wie soll ich mich verhalten?
Ratlose Grüße, Hannah
10 Antworten
Du bist krankgeschrieben und daher im Moment nicht arbeitsfähig. Du kannst dem AG großzügig anbieten, dass jemand mit den Unterlagen zu Dir gefahren kommt und sich die Handzeichen abholt.
Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, für ausreichende Redundanz zu sorgen. Es kann nicht sein, dass Du die einzige bist, die das unterschreiben darf, und wenn Du nicht da bist, gehen dort die Lichter aus. Was macht der Arbeitgeber, wenn Du im Urlaub auf Mallorca bist?
Es kann nicht sein, dass Du die einzige bist, die das unterschreiben darf,
Doch, das ist so. Im ambul. Pflegedienst darf nur die die Leistungen auf dem Leistungsnachweis per Handzeichen abzeichnen, der die Leistung auch erbracht hat. Die Frage stellt sich: warum hat sie das Handzeichen nicht gleich nacherbringung der leistung auf dem Leistungsnachweis eingetragen?
für sowas gibt es eigentlich Vertretungsregelungen. Du bist krank. Da müssen sie wohl zu dir kommen.
Er darf Dich krank nicht ins Büro zitieren.
Wenn diese Unterschriften sooo wichtig sind und Du nicht fahren kannst, soll er sich darum kümmern, dass er sie bekommt.
Jeder Taxifahrer kann Dir die Unterlagen bringen und wieder abholen.
Warum fehlen denn die Handzeichen? Sind das Sachen, die Du gar nicht bearbeitet hast? Dann soll Deine Vertretung sie abzeichnen.
Das ist doch genau das, was ich gesagt habe: wenn sie diese Leistungen nicht erbracht hat, soll die Vertretung sie abzeichnen.
Nur, wenn sie ihre eigenen Leistungen nicht abgezeichnet hat, muss sie das noch tun.
Wenn du nicht arbeitsfähig bist, bist du nicht arbeitsfähig.
Wenn es wirklich so wichtig ist, kannst aber auf deinen Arbeitgeber zukommen und ihm anbieten, dass jemand die Unterlagen zu dir bringt und du sie dort unterschreibst. Sonst muss er wohl oder übel warten.
Wenn krank, dann krank.
Aber:
warum hast du die Handzeichen nicht sofort nach Erbringung der Leistung beim Kunden auf dem Leistungsnachweis eingetragen?
Ohne die Handzeichen keine Abrechnung mit der Pflegekasse/Krankenkasse möglich.
Somit keine Bezahlung durch die Kassen, somit kein Geldeingang.
Du willst doch deinen Lohn oder nicht.?
Und der AG, bzw. die Verwaltung könnte auch bei dir vorbeikommen damit du deine Handzeichen unter die von dir erbrachten Leistungen setzen kannst
Danke für die Info, dessen bin ich mir wohl bewusst, das ohne meine Kürzel keine Gelder fließen. Ich habe auf den vorhandenen Leistungsnachweisen meine Kürzel vor Ort bei den Kunden geleistet. Nun ist es so, dass einige Krankenkassen die Verordnungen zu dem Zeitpunkt noch nicht genemigt hatten (fehlende Versicherungskarte, Versicherungskarte bei den Angehörigen, vergessen zu beantragen oder abzuholen durch unsere Stationshelfer, etc.) und folgedessen auch keine Leistungsnachweise gedruckt wurden. Die Leistungen wurden zwar erbracht, da man z.B. Diabetiker nicht ohne Isulininjektion läßt, oder die Medikamentengabe nicht durchführt bei einem Kunden mit täglicher Ganzwaschung, jedoch ohne Genehmigung. Das läuft in der ambulanten Versorgung bekanntlich häufig so; gerade bei Kunden, die seit Jahren im Unternehmen in der Versorgung sind führt man diese Leistungen weiter durch, da die Vo's oftmals später kommen und die fehlenden Kürzel dann erfahrungsgemäß nachgetragen werden. Eintragungen ins Übergabebuch über fehlende LNW sind durch mich und Kollegen auch erfolgt. Vor 2 Wochen erst war ich mit Begleitung im Büro um Kürzel nachzutragen, wobei ich der Meinung war, dorthin zitiert zu werden, weil es sich um die LNW von März handeln würde. Irrtum. Diese waren alle von Februar!! Die hatte ich aber vor meiner AU schon im Büro nachgetragen. Auf meine Nachfrage an die PDL, warum das nun doppelt erfolgen muss, bekam ich die ausflüchtende Antwort, dass da wohl was falsch gelaufen wäre, neu ausgedruckt werden musste und alle Kollegen nun neu nachkürzeln müssen. Hmmm....
Der AG ist von mir 2 mal telefonisch darauf hingewiesen worden, dass ich kein Auto fahren kann. Ich habe 2 mal angeboten, dass wenn mein Mann, wenn er von der Arbeit kommt, mich fährt und ich die LNW unterschreibe, bzw. mein Kürzel eintrage. Das wurde mit der Begründung abgelehnt, da das nicht zu den Bürozeiten sei und niemand mehr im Büro anzutreffen ist. Sonst liegen die LNW mit fehlenden Handzeichen auch für alle Mitarbeiter im Dienstzimmer um nachzukürzeln. Nun geht das nicht mehr?! Mir die LNW vorbei zuschicken habe ich nicht bedacht und wurde auch nicht von der PDL vorgeschlagen. Im Gegenteil.
Mir wird nun vorgeworfen, welchen erheblichen Schaden ich der Station und den Kollegen bereite und das ich mir überlegen soll, ob es so gut ist dort weiter zu arbeiten. Ich soll mir überlegen, ob ich nicht lieber woanders arbeiten möchte. Auf den Hinweis, dass ich krank geschrieben bin (Bandscheibenvorfall an der HWS) und ich nun mal nicht fahren kann, wurde vor 15 min (3. Telefonat) von meiner PDL so argumentiert, dass sie die Info über die LNW jetzt an die Geschäftsführung gibt (7 Pflegebüros eines gemeinnützigem Träger in meiner Stadt) und ich dann von dort weiteres hören werde. O-Ton: Du bist ja nicht mehr tragbar für die Station. Tschüss! Aufgelegt...
Was mich nun erwartet? Keine Ahnung, aber kündigen werde ich nicht. Das wird mir wahrscheinlich abgenommen.
Viele Worte, ich weiß. Ich hoffe, ich konnte zum Verständnis beitragen.
Danke
Fehlanzeige: Denn auf den Leistungsnachweisen in der ambul. Pflege darf nur der, der die Leistung erbracht aht sein Handzeichen setzen.