Darf der Arbeitgeber in die Krankenakte reingucken?
Angenommen man hat einen Arbeitsvertrag bei einem Modedesigner oder so. Und in dem Vertrag steht, dass sich die Arbeitnehmerin dazu bereit erklärt sich von einem Arzt untersuchen zu lassen und dass der Chef in die Krankenakte gucken darf.
Ist das rechtlich möglich?
8 Antworten
Nein. Dem Arbeitgeber gehen Privatsachen nichts an. So eine Klausel im Vertrag wäre unwirksam
Ein Arbeitgeber kann unter Umständen ein Gesundheitszeugnis verlangen oder seine Angestellten regelmäßig zu einem Betriebsarzt schicken.
Über die Ergebnisse diese Untersuchungen darf er allerdings nicht informiert werden außer sie würde eine Krankschreibung nach sich ziehen. Dann erfährt der Arbeitgeber eben "Krank geschrieben" aber auch ohne Details zu Krankheit.
Ein Dienstvertrag der vorsieht, dass der Arbeitgeber andere Informationen bekommt verstößt "gegen die guten Sitten" und ist nicht gültig.
Nein!
Die Krankenakte ist streng geheim. Nur Du und der Arzt dürfen rein schauen. Für alle anderen braucht man Deine Genehmigung!
Und dem Arbeitgeber geht deine Akte nichts an!
das ist gegen die ärztl Schweigepflicht und verboten...
aber ich weiss dass zwischen Arzt und AG Gespräche - geheim - stattfinden.
Echt?
der neue AG darf natürlich vor der Einstellung ein Gesundheitszeugnis verlangen, dieses dann auch bei der Entscheidung zur Einstellung beiträgt. Aber inwieweit Kriterien der Gesundheit offen zu lesen sind bleibt deine Entscheidung.
Aber auch der AG entscheidet auf Grund des Gesundheitszeugnisses ob ER dich einstellt oder auch nicht.
ich habe das erlebt......aber Keiner hat dazu gestanden...ist und bleibt verboten...
Grundsätzlich sind Fragen bzw. vertragliche Vereinbarungen in besonderen Fällen, wie Fragen nach Vorliegen einer Schwangerschaft, z.B. bei der Einstellung als Model für den Laufsteg zulässig!
Wir genießen in Deutschland Vertragsfreiheit, und wenn die Mitarbeiterin einer ärztlichen Untersuchung zustimmt (letztendlich um den Arbeitsplatz zu bekommen), kann ich daran nichts Unrechtes erkennen.