Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Geld vom Gehalt abziehen, wenn es im Jahr 2 Weihnachtsfeiern gibt?
Mein chef hat beiläufig erwähnt, dass uns Geld vom Gehalt abgezogen wird weil wir 2 Weihnachtsfeiern (wie jedes Jahr) haben. Eine nur für den Empfang und eine für das komplette Haus. Ich habe ihn daraufhin gefragt, ob das rechtens ist, zumal ich nur an einer dieser beiden Weihnachtsfeier teilgenommen habe. Er meinte dazu, dass es rechtens sei, da die Praxis, in der ich arbeite, verkauft wurde und von GbR zur GmbH umfirmiert wurde. Jetzt ist meine Frage: Der Arbeitgeber muss dies doch vorab den Arbeitnehmern mitteilen und darf nicht einfach Geld vom festgelegten Gehalt abziehen oder ? Und muss dies auch offiziell mitteilen und nicht nur beiläufig wo 70% der anderen Mitarbeiter nicht anwesend sind?
2 Antworten
Wenn Du tatsächlich nur an einer Weihnachtsfeier teilgenommen hast, wird der Abzug ungerechtfertigt sein.
Du könntetst den Abzug reklamieren, und notfalls über das zuständige Arbeitsgericht einklagen. Ob es sich allerdings lohnt, sich deswegen massiv mit dem Arbeitgeber anzulegen, wage ich zu bezweifeln.
Die Entscheidung liegt bei Dir.
Für mich fühlt sich das auch nicht rechtens an. Mein Arbeitgeber hat das immer so gehandhabt, dass jeder der zur Weihnachtsfeier wollte einen freiwilligen Betrag zahlen musste.