Arbeitgeber zahlt nicht pünktlich, dadurch Konto im Minus. Welche Rechte habe ich?

5 Antworten

Wenn Dein Arbeitgeber nicht vertragsgemäß zahlt, hat er die Kosten zu tragen.

Was in dem Vertrag Deiner Kollegin steht, ist für Dich unerheblich und ebenso gesetzliche Regelungen, soweit Deine vertraglichen Vereinbarungen nicht gegen Gesetze verstoßen. Wann ein Gehalt gezahlt wird, kann weitgehend frei vereinbart werden, daran muss sich dann aber auch gehalten werden.

Wenn das Geld am Montag eingeht, bzw. eingegangen ist, kostet Dich das keine Zinsen. Verschiedene Buchungen am gleichen Tag führen nicht zu Überziehungszinsen an diesem Tag.

Habe damit zwar keine Erfahrung. Falls du aber im Minus bist und dadurch Probleme bekommst, oder deine Miete etc. sogar garnicht gezahlt wird, denke ich dass der Arbeitgeber die Schuld trägt. Vielleicht steht ja in deinem Arbeitsvertrag etwas darüber, wann du deinen Lohn bekommst. Wenn da etwas drinnen steht und der sich nicht daran hält trägt er sicher 100% der Schuld.

Welchen zahlungstermin habt ihr vereinbart?

Snooze882 
Beitragsersteller
 31.03.2019, 19:12

Siehe auch anderen Kommentar:

Laut Vertrag §5 Abs. 1:
"Die Vergütung wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt."

Rheinflip  31.03.2019, 19:35
@Snooze882

Also hat er alle dadurch verursachen Kosten zu tragen,

Snooze882 
Beitragsersteller
 31.03.2019, 19:38
@Rheinflip

Ok, danke schonmal. Aber auch für dich nochmal ein kleiner Nachtrag:

In meinem Ausbildungsvertrag ist die Zahlung ja scheinbar geregelt. Eine Arbeitskollegin von mir (ausgelernt und festangestellt) hat aber keinen explizit definierten Zahltag in ihrem Arbeitsvertrag stehen. Gäbe es hier gesetliche Grundregeln, die dann greifen würden, oder sowas?

bitte unverzüglich dein Gehalt anmahnen:

siehe neue Gesetzgebeung:

https://www.n-tv.de/ratgeber/40-Euro-bei-verspaeteter-Lohnzahlung-article17925806.html

Familiengerd  01.04.2019, 17:13

Die Verzugspauschale von 40 € nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 288 "Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden" Abs. 5, auf die Dein Link verweist, muss der Arbeitgeber nicht zahlen.

Nach einer neueren - und stark kritisierten - Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts BAG vom 25.09.2018, Az.: 8 AZR 26/18, kann der Arbeitnehmer diese Verzugspauschale wegen verzögerter Gehaltszahlungen gegen den Arbeitgeber nicht geltend machen.

Was steht denn in deinem Vertrag?

Snooze882 
Beitragsersteller
 31.03.2019, 19:27

Kleiner Nachtrag: In meinem Ausbildungsvertrag ist die Zahlung ja scheinbar geregelt. Eine Arbeitskollegin von mir (ausgelernt und festangestellt) hat aber keinen explizit definierten Zahltag in ihrem Arbeitsvertrag stehen. Gäbe es hier gesetliche Grundregeln, die dann greifen würden, oder sowas?

kevin1905  31.03.2019, 19:53
@Snooze882
Gäbe es hier gesetzliche Grundregeln, die dann greifen würden, oder sowas?

Klar.

Aber die musst du dir selber raussuchen, weiß sie nicht auswendig. Glaube am Ende des Monats in dem die Leistung erbracht wurde.

Ich bin nicht mehr pers. im Auszahlen von Gehalt meiner Angestellten involviert.

Snooze882 
Beitragsersteller
 31.03.2019, 19:04

§5 Abs. 1

"Die Vergütung wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt."

Menuett  31.03.2019, 19:05
@Snooze882

Dann würde ich den Arbeitgeber mit den Kosten seines Handelns konfrontieren. Wenn da Lastschriften zurückgehen, muss er Dir den Schaden ersetzen.