Darf der Arbeitgeber Arbeitszeiten spontan verschieben?

3 Antworten

Wenn in Deinem Schichtplan Deine Arbeitszeit eingetragen ist und Du pünktlich erscheinst, muss der AG Dich auch ab der vereinbarten Zeit bezahlen. Er kann nicht von Dir verlangen, dass Du Däumchen drehtst, später anfängst und dafür länger bleibst. Was passiert, wenn das nächste Mal der Betrieb erst eine Stunde später beginnt? Wieder warten ohne Bezahlung?

Wenn das noch einmal passiert, sag Deinem Chef dass Du Deine Arbeitskraft jetzt zum vereinbarten Termin anbietest und er sich, sollte er Dich nicht arbeiten lassen nach § 615 BGB in Annahmeverzug befindet und Dich trotzdem bezahlen muss. Nacharbeit oder Stundenabzug ist nicht gestattet. Das Betriebsrisiko trägt der AG und nicht der AN

Blattfrosch 
Beitragsersteller
 14.09.2013, 15:07

Ahaaa! Vielen Dank für die Information.

wenn er dir eine Zeitlang keine Arbeit bieten kann sprich mit ihm ob du nächstes mal vorher anrufen sollst um zu klären dass du später kommst wann dann arbeit vorhanden ist

Blattfrosch 
Beitragsersteller
 13.09.2013, 17:50

Das habe ich mir auch gedacht, aber ich bin trotzdem nicht sicher, inwiefern dieses "warte mal noch ne halbe Stunde bevor zu anfängst" (im übertragenen Sinne) eigentlich rechtens ist

newcomer  13.09.2013, 17:52
@Blattfrosch

es gibt Arbeitsverträge mit flexibler Arbeitszeit. Schau mal nach ob du solchen hast. Wenn nicht könntet ihr den so abändern. Wenn der AG nicht auf pünktliches Erscheinen achtet ist das überhaupt kein Problem nur mußt du ihn vorher fragen

Blattfrosch 
Beitragsersteller
 14.09.2013, 15:06
@newcomer

Danke :)

Da schaust du einfach auf deine Abrechnung, ganz einfach.

Blattfrosch 
Beitragsersteller
 13.09.2013, 17:48

Ich halbe Stunde, die ich tatenlos da verbracht habe, wurde nicht angerechnet.