Darf der Arbeitgeber das private Handy verbieten bzw wegnehmen
Wir sollen unsere Handys vor Arbeitsbeginn bei der Schichtleitung abgeben bzw in unseren Spinden lassen.
8 Antworten
Verbieten: Ja - Wegnehmen: Nein. ( Wobei die Missachtung von Anweisungen natürlich auch zur sofortigen, fristlosen Kündigung kann. )
Der AG hat auf Arbeit das Sagen.Telefonieren gehört nicht zu den vertraglich Vereinbarten Aufgaben.
Wenn es einen Anlass gibt wird sicher auch eine Ausnahme gemacht. Aber vom Grundsatz her ist das schon richtig. In der Pause hast du die Möglichkeit nachzuschauen was bei FB passiert ist. Oder eben auch zu Hause.
Hallo
ein Handyverbot ist durchaus zulässig. Die private Handynutzung auf der Arbeit oder auch privates Surfen im Internet während der Arbeitszeit kann zu einer Abmahnung führen. Hier ist alles was man auf der Arbeit nicht darf ganz gut erklärt: http://www.verzeichnis-anwalt.de/ratgeber/rechtstipps/arbeitsrecht/privates-surfen-telefonieren-am-arbeitsplatz.html
Vieles war mir auch gar nicht klar. Wir haben zum Glück eine Betriebsvereinbarung, die es erlaubt auch mal privat zu telefonieren oder im Internet zu surfen.
Er nimmt sie nicht weg sondern sagt, dass diese am Arbeitsplatz nichts zu suchen haben, infolge dessen man sie entweder abgeben (was nicht bedeutet wegnehmen) oder ganz weglassen soll.
Klar kann der das anordnen, wenn es entweder um Geheimhaltung geht oder jedoch der sich nicht gefallen lassen will, dass seine Angestellten in ihrer bezahlten Arbeitszeit was anderes machen als die bezahlte Arbeit zu erledigen.
Einsammeln ist vermutlich nicht erlaubt, aber ein Handyverbot ist gernell erlaubt und in vielen Berufen durchaus sinnvoll.