Wie viele Tage vorher muss man einer Aushilfe bescheid geben ob er/sie arbeiten muss oder nicht?
Ich arbeite als Aushilfe im Einzelhandel. Meine Cheffin macht jede Woche vor dem neuen Monat einen Monatsplan. Diesen Monat wurde ich für ca. 48 Stunden eingetragen habe jedoch nur 9 Stunden gearbeitet, weil mir sehr oft eine oder zwei Stunden vor Arbeitsbeginn abgesagt wurde. Bei einem Monatslohn von 400 Euro habe ich also nur ca. 80 Euro verdient. Warum wird mir so kurzfristig abgesagt? Weil noch nicht genug eingenommen wurde und so an Aushilfen gespart wird. Ich habe außerdem keinen Arbeit auf Abruf Vertrag. Meine Frage: Darf man mir als Aushilfe überhaupt 1-2 Stunden vor Arbeitsbeginn absagen? Und wie lange muss man einer Aushilfe sagen ob sie arbeitet oder nicht?
1 Antwort
Was steht denn zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag?
Was die kurzfristigen Absagen Deiner Chefin betrifft:
Wenn der Schicht-/Arbeitsplan einmal bekannt gemacht wurde, ist er für beide Seiten verbindlich. Einseitig kann Deine Chefin dann keine Stunden kürzen, geschweige denn so kurzfristig absagen.
Wenn es nicht genug Arbeit gibt ist das nicht Dein Problem sondern das Deiner Chefin. Bietest Du Deine Arbeitsleistung an und man lässt Dich nicht arbeiten, ist der AG nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Man muss dann so bezahlt werden als hätte man gearbeitet (nach Schichtplan). Minusstunden können so keine entstehen und man muss auch nicht nacharbeiten.
Wenn es schon Änderungen im Arbeitsplan gibt muss der AN damit einverstanden sein und außerdem geht man von einer "Vorlaufzeit" von vier Tagen aus. Dazu gibt es zwar keinen eigenen Paragrafen, die Rechtsprechung orientiert sich da aber am § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz.