Darf der AG (Pförtner) auf das Öffnen des Kofferraums bestehen?
Hallo, auf meinem Arbeitsgelände wird u.a. Atommüll gelagert. Unser Unternehmen ist ein externes und befindet sich nur auf dem Gelände der Kernforschung. In letzter Zeit ist anscheinend ein paar Tonnen Chemieabfälle gestohlen worden. Da ich aber nichts mit dem ganzen Kernforschungsgelände zu tun habe, bzw. gar keine Befugnis habe die entsprechenden Anlagen zu betreten ist es für mich fraglich, ob der Pförtner auf das Öffnen meines Kofferraums bestehen darf. Die Kontrolle erfolgt mir viel zu oft, als dass ich noch Verständnis dafür hätte.
Also - Frage: Darf ich das Öffnen des Kofferraums verweigern, wenn kein dringender Verdacht besteht?
4 Antworten
Darüber gibt es gewiss eine Betriebsvereinbarung das der Pförtner berechtigt ist Fahrzeuge zu kontrollieren welche den Befugnisbereich des Arbeitgebers verlassen.
Weigerst Du dich, kann dies eine Abmahnung und irgendwann eine Kündigung zur Folge haben.
Du bzw. Dein Arbeitgeber, der als Subunternehmer auf dem Gelände tätig ist, mußte sich bei Abschluß des Werk- oder Arbeitsvertrages damit einverstanden erklären, Fahrzeugkontrollen zu dulden. - Also kannst Du da nicht viel machen.
Dankeschön, das erklärt einiges:)
Falls der Pförtner Order bekommen hat jeden Kofferraum zu durchsuchen, JA.
Rechtlich gesehen kannst du die Kontrolle durch den Pförtner verweigern. Besteht er trotzdem drauf kann er die Polizei rufen und die darf dann eine Kontrolle vornehmen.