Darf der AG (Pförtner) auf das Öffnen des Kofferraums bestehen?

4 Antworten

Darüber gibt es gewiss eine Betriebsvereinbarung das der Pförtner berechtigt ist Fahrzeuge zu kontrollieren welche den Befugnisbereich des Arbeitgebers verlassen.

Weigerst Du dich, kann dies eine Abmahnung und irgendwann eine Kündigung zur Folge haben.

Du bzw. Dein Arbeitgeber, der als Subunternehmer auf dem Gelände tätig ist, mußte sich bei Abschluß des Werk- oder Arbeitsvertrages damit einverstanden erklären, Fahrzeugkontrollen zu dulden. - Also kannst Du da nicht viel machen.

Presser123 
Beitragsersteller
 11.08.2015, 11:05

Dankeschön, das erklärt einiges:)

Falls der Pförtner Order bekommen hat jeden Kofferraum zu durchsuchen, JA.

Rechtlich gesehen kannst du die Kontrolle durch den Pförtner verweigern. Besteht er trotzdem drauf kann er die Polizei rufen und die darf dann eine Kontrolle vornehmen.