Darf Kaufhausdetektiv mich zwingen ins Hinterzimmer zu gehen?
Hallo,
wenn ein Detektiv meint ich hätte im Kaufhaus etwas gestohlen, darf er mich ja festhalten. Die Frage ist jetzt, darf er mich auch zwingen in ein Hinterzimmer zu gehen oder kann ich darauf bestehen, genau dort stehen zu bleiben wo ich gerade bin bis die Polizei kommt.
8 Antworten
2.2.2. Das Recht zur vorläufigen Festnahme ( § 127 Strafprozeßordnung - StPO -)
Ein Kaufhausdetektiv darf beispielsweise gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO jemand festnehmen, der dringend eines Diebstahls verdächtig ist. Er muss ihn dabei auf frischer Tat angetroffen haben. Denn für das Recht zur Festnahme muß eine räumliche und zeitliche Nähe zur Tat bestehen. Die Festnahme darf nur eine vorläufige sein.
Der Kaufhausdetektiv darf bezüglich des Ladendiebstahl(s) den Kunden bereits dingfest machen, wenn dieser den Gegenstand in die Tasche oder ein anderes Behältnis tut. Denn damit ist schon die Tat vollendet und nicht dann, wenn der Kunde die Kasse hinter sich gelassen hat (vergleiche hierzu Bayerisches Oberstes Landesgericht in Neue Juristische Wochenschrift 1995, Seite 3000). Erst recht gilt das, wenn der diebische Kunde den Gegenstand in seine Kleidung steckt.
Die vorläufige Festnahme dient folgenden Zwecken: 1. Es soll verhindert werden, dass sich der auf frischer Tat Angetroffene der Strafverfolgung entziehen kann. 2. Die Festnahme soll es auch ermöglichen, die Identität des Angetroffenen festzustellen, damit die Strafverfolgung nicht daran scheitert, dass der Tatverdächtige unbekannt ist.
Das steht alles auf der Seite: http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag4.html
da stehen alle rechte eines kaufhausdetektives drin.
ich hoffe, ich konnte dir helfen!
Danke, somit ists für mich vollständig beantwortet :)
Danke für den Stern :-)
nein darf er nicht .. er darf auch nicht in Deine Tasche schauen etc. .. man sollte genau da bleiben wo man ist und auf die Polizei warten ....
Was die Situation für den Tatverdächtigen auch nicht gerade angenehmer macht. Stell dir vor die Polizei braucht 30 Minuten. Bleibst du dann 30 Minuten auf einem Fleck stehen? Viel Spass.
Selbst das nciht, man darf sogar einfach gehen, sollte man dann festgehalten werden (ohne direkten Tatverdacht) hat man sogar die möglichkeit eien Anzeige wegen Freiheitsentzuges (ab 2 Stunden) zu erstatten udn ebenfalls eien Klage auf Schadensersatz einzureichen.
er wird Dich ins Büro mitnehmen, da dort die Chance gringer ist, dass Du Dich losreißt und abhaust....er hat Hausrecht
Das Hausrecht erlaubt es doch ned mit einer Person machen zu dürfen was man möchte.
Wenn ein des Diebstahls Verdächtiger den normalen Ablauf stört, kann er sehr wohl in ein Büro gebeten werden. Wenn man unsicher ist oder Angst hat, sagt man das und eine Verkäuferin kommt mit...
Du schreibst er darf einen bitten, mitzukommen. Zwingen würde aber körperliche Gewalt erfordern. Und aus einer anderen Antwort ist dies nur bei einem Fluchtversucht erlaubt.
genau, dass ist ja das Problem, er bittet Dich und er darf Dich nicht anfasse, außer bei einem Fluchtversuch, ist ein Dilemma. Aber zur Frage zurück - wer möchte denn vor allen Leuten von der Polizei durchsucht werden???
Gegenfrage, wer möchte von irgendwelchen dahergelaufenen Privatpersonen durchsucht werden? Und selbst die Polizei darf einen nur unter bestimmten Vorraussetzungen durchsuchen.
es geht ja nicht um Durchsuchung, die darf nur die Polizei machen! Es geht um den Aufenthalt im Kassen-und Publikumsbereich oder hinten im Büro....
Zwingen kann er dich zu gar nichts. Er kann die Polizei verständigen, und du wirst abgeholt.
abgeholt??? natürlih cniht!!!
Ja denke schon .. er darf dich allerdings nicht durchsuchen oder deinen Rucksack aufmachen.. Das muss dann die Polizei erledigen
hab ich gerade noch gefunden:
"Der Kaufhausdetektiv darf den Verdächtigen bitten, mit ins Büro zu kommen. Weigert sich dieser, muß er die Polizei zum Zwecke der weiteren Sachbehandlung rufen. Körperlichen Zwang darf er nur anwenden, wenn der Verdächtige zu fliehen versucht. Der Zwang muß jedoch verhältnismäßig sein. Wendet der Detektiv unangemessene Gewalt an, macht er sich, wie jeder andere Bürger auch, strafbar."