Darf der AG essensgeld vom Nettolohn abziehen?
Hallo
eine Freundin von mir ist im Handel tätig bzw. In einer Fleischerei als Fachverkäuferin ihr Betrieb bietet ein Imbissangebot für Kunden das die Mitarbeiter aber lange zeit kostenlos in den pausen nutzen durften. Nun kam anfang des jahres ihr chef mit der aussage das die belegschaft nun für das essen zahlen muss. Hierfür wurden für frühstück und mittag ein fester Betrag angegeben sowie listen in denen sich die mitarbeiter eintragen müssen wenn sie etwas essen. Das ganze wurde als Vorschrift des finanzamtes begründet. Die Erklärung zwecks Verrechnung der Kosten lautete wie folgt: ende des monats werden die essenskosten die ein mitarbeiter gesammelt hat zusammengerechnet und auf den bruttolohn draufgeschlagen zwecks versteuern und man am ende sogar noch mehr an gehalt raus hat. Nun ist ihr aber aufgefallen das die besagten kosten schlussendlich vom Nettolohn abgezogen wurden. Nun stellt sich für sie und auch für mich die frage wie will man da was versteuern und ist das überhaupt rechtens?
1 Antwort
Man könnte das als geldwerten Vorteil begründen. Der AG stellt Essen zur Verfügung, welches schliesslich einen Wert hat. Dieser Wert wird bei der Lohnabrechnung berücksichtigt und versteuert.
Umgehen kann man das, wenn man von dem Angebot des AG keinen Gebracuh macht und sich sein Essen von zuhause mitnimmt.