Darf das Sozialamt geschenktes, geliehenes oder Geld durch Privatverkauf berechnen?
Hallo Leute Meine Frage ist eigentlich ganz einfach, leider finde ich im Internet nur nicht die passende Antwort dazu. Darf das Sozialamt Geld berechnen welches man
Geliehen bekommen hat
Geschenkt bekommen hat vom Vater fürs Kind
Eingenommen hat durch private Ebayverkäufe?
Wenn ja, warum genau?!
Es handelt sich hier um 7 Zahlungseingänge im Zeitraum von 4 Monaten zwischen 20 und maximal 100 Euro.
Danke
3 Antworten
Wenn du deine persönlichen nicht mehr benötigten Sachen verkaufst,die du schon in Besitz hattest oder im Leistungsbezug erstanden hast,die dürfen nicht als Einkommen angerechnet werden,dass ist dann nur Umwandlung von vorhandenem Vermögen !
Leiht dir jemand Geld und du bekommst das auf dein Konto,dann sollte ein Vertrag über ein zinsloses Darlehen abgeschlossen werden,dann darf es nicht als Einkommen angerechnet werden.
Musterverträge zu zinslosen Darlehen im ALG - 2 Bezug gibt es im Internet.
Wenn der Vater etwas schenkt fürs Kind,dann sollte das auf sein eigenes Konto gehen und selbst dann würde es auf den Bedarf des Kindes angerechnet,wenn es den jährlichen Betrag von 50 € übersteigt.
Es sei denn das es sich hier um anerkannte Ausnahmen handelt,so wie z.B. Konfirmation / Jugendweihe usw.dann können Geldgeschenke bis auf Höhe des Schonvermögens gemacht werden,dass beträgt derzeit noch 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,also min.3850 €.
Wenn schon Vermögen vorhanden,dann muss das natürlich berücksichtigt werden.
Oder es wird ein Konto oder Sparbuch für das Kind eröffnet,dass muss auf den Namen des Kindes laufen und muss vor dem Zugriff vor dem 18 Lebensjahr geschützt sein,dann kann der Vater auch Geld da einzahlen.
Eingenommen hat durch private Ebayverkäufe?
Das dürfte Umwandlung von Vermögen sein, wenn diese Gegenstände Dir gehört haben.
Link im Kommentar.
Geschenkt bekommen hat vom Vater fürs Kind
Kommt auf die Höhe an:
Geliehen bekommen hat
Nein. Dazu gibts ein Urteil:
Az.: L 7 AS 62/08
so etwas darf man dem Sozialamt nicht zugängig machen.Lieber auf das Konto von Oma oder Opa.
Da sind die gnadenlos
wenn das raus kommt, wird es gegen gerechnet
Nicht unbedingt.
Meine Frage war eigentlich nur ob Sie das berechnen dürfen oder nicht, also rechtlich gesehen. OMA UND OPA gibt's nicht mehr.