Steuern auf Bargeld ins Ausland?

10 Antworten

Solange nicht irgendwelche Sanktionen gegen das Zielland bestehen, kannst Du soviel Geld überweisen oder mitnehmen, wie Du willst. Das Mitnehmen von Geld per se ist auch nicht steuerpflichtig.

Es wird bei Überschreiten der genannten Grenzen allerdings eine Anmeldung beim Zoll verlangt. Diese führt zu Meldungen an das Finanzamt der betreffenden Person - und dann passt es eben schlecht zusammen, wenn jemand nur 50 € Kapitalerträge vom heimischen Festgeldkonto angibt, aber häufiger sechsstellige Beträge über die Schweizer Grenze karrt.

Das Finanzamt wird dann Fragen stellen, was der Reisende dort mit dem Geld gemacht hat und - wenn die Beträge im Missverhältnis zu seiner bisherigen "Steuerbiographie" stehen, woher er es hat.

Bei undeklarierten Beträgen wird gleich ein Steuerhinterziehungsdelikt vermutet; deshalb werden nicht deklarierte Beträge jenseits der anmeldefreien Beträge gleich mit einer Abgabe belegt.

ab 10.000,- pro Grenzübertritt müssen angemeldet werden.

9.999,99 geht ohne an meldetung.

Aber wenn in einem Auto 5 Leute sitzen und jeder 9.995,- euro dabei hat, macht man sich verdächtig. Und wenn dann diese 5 Leute am gleichen Tag 3 mal rüber fahren, wird man sich die noch genauer ansehen.

aber sonst sind es einfach 9.999,- Euro pro Grenzübertritt.

Aber wenn ich 500.000,- hätte (habe ich leider nicht), würde ich die auf einen Schlag hinbringen, oder in 2 Besuchen und einfach anmelden. Alles eine Frage der Vorbereitung.

Warum willst du das Geld denn bar mitnehmen? Es wurde ja schon gesagt, dass das ein Sicherheitsrisiko darstellt. Jemand aus meinem Bekanntenkreis hat mir jedenfalls mal die Geschichte von einem Onkel erzählt, der in den USA lebte und dann seinen Ruhestand in Deutschland verbringen wollte. Dazu hat er erst einmal sein Haus in den USA verkauft.

Um die Überweisungsgebühren zu sparen, hat er das Geld bar mitgenommen.

Er ist dann deswegen ermordet worden.

Zu 1: Das gilt pro Grenzübertritt. Allerdings machst du Dir da idyllische Vorstellungen. Der Zoll kann zwar bei Einhaltung der Summe kein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnen, allerdings darf er auch unabhängig davon Namen und Anschrift des Reisenden aufmehmen und an das Wohnsitzfinanzamt weiter leiten. Hast Du vielleicht von dem Kunstsammler Gurlitt gehört? Wenn nein, dann google das mal. Die Ermittlungen in diesem Fall begannen dadurch, dass Gurlitt aufgefallen war, als er 9000 Euro aus der Schweiz nach Deutschland bringen wollte.

Zu 2:Bei Überweisungen gibt es Anmeldepflichten gegenüber der Bundesbank bei Summen von mehr als 12.500 Euro:

http://de.wikipedia.org/wiki/Auslands%C3%BCberweisung#AWV-Meldepflicht

Mißachtung der Anmeldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit.

Allerdings sind zudem die Banken im Inland und die meisten Banken im Ausland verpflichtet, bei Geldwäscheverdacht Meldung zu erstatten. Davon unabhängig können die Behörden bei bargeldloser Zahlung auch im nachhinein noch lange Zeit (solche Unterlagen werden mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt) nachprüfen, wer wo was wohin überwiesen hat. Erleichtert wird das dadurch, dass es in Deutschland ein Bankgeheimnis bekanntermaßen nicht mehr gibt.

hanslulu 
Beitragsersteller
 24.03.2014, 06:03

Vielen Dank für die Info

Nein ich hinterziehe keine Steuern, ich dokumentiere brav alle Käufe, wollte mich nur auf der sicheren Seite wissen was die Mengen angeht,

Anmeldepflicht beim Grenzübertritt zu Drittländern

Jede Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Drittland nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in ein Drittland ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Barmittel-und-Bargeldverkehr/Anmeldepflicht-beim-Grenzuebertritt-zu-Drittlaendern/anmeldepflicht-beim-grenzuebertritt-zu-drittlaendern_node.html

Das heißt, bis 9999,99 € müssen nicht angemeldet werden.

Für Überweisungen gilt: Eine Meldepflicht der Bank kann sich aus dem Geldwäschegesetz aber bei Verdacht auf Vorliegen bestimmter Straftaten, wie etwa Geldwäsche, oder dass das Geld aus Straftaten stammt, etc. ergeben.

Überweisungen von Gebietsansässigen an Gebietsfremde und umgekehrt sind ab 12.500 Euro meldepflichtig.

hanslulu 
Beitragsersteller
 23.03.2014, 22:51

danke, aber es geht darum in welchen zeitraum das gilt? also ob die 10.000€ grenze für jeden grenzübertritt oder für jeden tag gilt?