Darf der Vermieter Geld für Schadenersatzkosten aus der Kaution ohne Ankündigung berechnen?

3 Antworten

  1. Du schuldest mängelfreie Rückgabe der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand.
  2. Sind bei Übergabe Mängel festgestellt, die du nicht oder nicht rechtzeitig sachgerecht beheben kannst, darf der VM die Kosten der Beseitigung aus der Kaution hernehmen. Rechtsgrund: BGH, Az.: VIII ZR 157/17
  3. Dies gilt auch für einen Mietnachlass, der dem Nachmieter gewährt würde, weil er die Mängel selbst beheben (lassen) möchte.
  4. Die Kaution darf auch für verdeckte (abblätternder Renovierungsanstrich) oder Allmählichkeitsschäden (Schimmel durch Wasserschaden unter dem Laminat/Wanne) hergenommen werden, die innerhalb von 6 Monaten nach Rückgabe noch festgestellt werden.
  5. Die Kosten muß der VM beleghaft darstellen. Eine Inanspruchnahme der Kaution hingegen nicht ankündigen oder gar genehmigen lassen.
Manche Mängeln sind aufgetreten und im Übergabeprotokoll aufgelistet.

Eben, und offensichtlich nicht rechtzeitig beseitigt worden?

Darf der Vermieter Geld aus der Kaution für Schadenersatzkosten ohnr Ankündigung berechnen?

Ja. Die Forderung muss er lediglich belegen, eine Inanspruchnahme nicht genehmigt bekommen :-)

Oder zumindest die Möglichkeit geben die Schadenersatzkosten durch einr Rechnung erstmal selbst zu bezahlen?

Nein. Die Kaution ist gerade als Mietsicherheitsleistung zur Abgeltung von Forderungen aus Mietvertrag gedacht, zumal M nicht selten nach Auszug garnicht mehr greifbar oder zahlungsunfähig sind.
Hier hat der Gesetzgeber eine Beweislastumkehr vorgesehen: Dem M bliebe es unbenommen, eine Verwendung der Kaution als unzulässige Bereicherung herauszuklagen, ohne das der VM seiner Forderung solange hinterherlaufen müsste :-O
In deinem Fall macht es für deinen Kontostand garkeinen Unterschied, ob man weniger Kaution erstattet oder die volle Kaution nach Rechnungsüberweisung einbezahlt würde, oder?
An bestimmte Schäden an seiner Einrichtung muss der VM auch keinen Laien herumpfuschen lassen, nur damit der ehemal. M höhere Rechnungen von Fachpersonal spart.

G imager761

Nikolasde 
Beitragsersteller
 09.04.2019, 21:31

Na ja. Aber bevor der Vermieter Geld aus der Kaution nimmt sollte eigentlich zeigen was für genaue Schaden entstanden sind und ob diese stimmen oder nicht ob sie beweisbar sind ob es ein Gutachter da war. Also wenn er jetzt Geld aus der kaution abrechnen kann dann wird es zu spät für mich sein irgendwelche Fehler zu widersprechen. Darüber hinaus warum gibt es überhaupt dann 6 Monate Frist?

imager761  11.04.2019, 10:42
@Nikolasde
Aber bevor der Vermieter Geld aus der Kaution nimmt sollte eigentlich zeigen was für genaue Schaden entstanden sind und ob diese stimmen oder nicht ob sie beweisbar sind ob es ein Gutachter da war.

Nein, genau diesen Beweis muss er eben nicht führen. Es ist Sinn und Zweck einer Kaution, nicht einem Mieter hinterherlaufen zu müssen, der die Mietsache beschädigt oder in nicht vertragsgemäßem Zustand zurückgibt :-O

Also wenn er jetzt Geld aus der kaution abrechnen kann dann wird es zu spät für mich sein irgendwelche Fehler zu widersprechen.

Genau das sieht der Gesetzgeber mit hier gerelter Beweislastumkehr aber vor: Nicht der VM muss dir Verschulden eines Brandlochs in seinem Teppich beweisen, dass du bestreitest oder dem unbekannten Fetenbesucher unterschiebst, du musst darlegen, dass es bei Mietbeginn bereits vorhanden oder von einem konkreten Schadensverursacher stammt, an den er sich zu halten hätte und damit nicht dir zur Last gelegt werden kann :-)

Wenn du der Aufassung bist, der Schaden fallen nicht in deine Verantwortung oder wäre unter Mißachtung der Schadensminderungspflicht bzw. unzulässigerweise zum Neuwert behoben, hast du Klage wg. ungerechtfertigter Bereicherung zu erheben und darin Beweis über den Forderungsanspruch zu führen.

Darüber hinaus warum gibt es überhaupt dann 6 Monate Frist?

Weil sich verdeckte Schäden nicht immer gleich bei der Abnahme feststellen lassen: Da werden Türen oder Sockelleisten ohne Anschleifen hastig dick übergepinselt, an der Wohnzimmerdecke Räcuherschäden mit billigster Kalkfarben auf vorhandene Dispersionsfarbe gemalert, was hübsch aussieht, aber nicht tragfähig haftet. Auch gern mal Wasserflecken auf Naturstein-Fensterbänken mit Speiseöl kaschiert. Gelackmeiert sind dann Nach- oder Vermieter...
Oder es zeigen sich Allmählichkeitsschäden: Wasserschäden und Schimmelbefall unter dem Laminat, wo mal eine Getränkeflasche oder Wassereimer umkippte oder es tropft beim Nachbarn daruter demnächst aus undichten Abflußrohren von der Decke, weil darüber mal versucht wurde, einen Duschabfluss abzuschrauben, um Haare zu entfernen :-(

Er muß dir die Möglichkeit geben, den Schaden zu beheben.

Nikolasde 
Beitragsersteller
 08.04.2019, 21:45

Seit 2018 gilt dieses Recht nicht. Die Frage ist nur ob er Geld ohne Ankündigung der Rechnung nehmen kann.

johnnymcmuff  09.04.2019, 00:52
@Nikolasde

Wäre immer gut wenn man eine Quelle nennen würde wie z.B. ein Urteil.

Wann wurde die Wohnung zurück gegeben? Wann wurden Forderungen gestellt und wofür? Sind seit Rückgabe der Wohnung mehr als 6 Monate vergangen, sind Schadenersatzforderungen verjährt.

Es dürfen nur unstrittige Forderungen aufgerechnet werden. Selbstverständlich müssen die (berechtigten) Forderungen belegt werden. Pauschalen oder reine Kostenvoranschläge genügen dem nicht.

Nikolasde 
Beitragsersteller
 09.04.2019, 01:23

Dann aber warum gibt es überhaupt 6 Monate Frist wenn der Vermieter direkt Geld aus der Kaution nehmen kann? Oder nur falls die kosten mehr sind? Und trotzdem muss er bescheid sagen oder?

Nikolasde 
Beitragsersteller
 09.04.2019, 01:17

Was sind unstrittige Forderungen?

Die Wohnung ist vor fast 3 Monaten zurück gegeben. Er hat keine Forderungen gestellt. Nur Mängel im Übergabeprotokoll geschrieben. Er hat 6 Monate Frist für Schadenersatzforderungen. Aber die Frage ist, muss er überhaupt eine Förderung machen oder kann er direkt von der Kaution Geld dafür nehmen ohne mir was zu sagen?