Darf das Jobcenter mir u25 einen Auszug trotz Brief vom Therapeuten verweigern?
In den Brief steht u.a. es herrschen schwerwiegende Gründe vor. Gestörte ElternKindBeziehung. Auch das ein Auszug mich bald in den Arbeitsmarkt wieder nach Genesung verfügbar macht.
Meine Vermittlerin meinte, dass sie damit nichts anfangen kann und das Verhältnis angeblich nicht so schlimm ist (woher will die das wissen...) . Außerdem wird eine Bewilligung noch schwerer, weil ich drauf schrieb wohnen auf probe. Dazu riet mir die Vermittlerin und bei abgabe des antrages sollte ich das auch drauf schreiben bzw hinzufügen, damit es finanziell erstmal besser aussieht. Nun meinte sie das dies Probleme machen wird (warum rät sie mir dann dazu..). Werde noch zum amtspsychologen müssen und zum gutachter... vorher wurde mir alles mündlich zugesichert das es bewilligt wird und nun das! Mein partner kündigte wegen der frist seine Wohnung (in der er wegen schimmel nicht bleiben kann). Vermieter wartet auch schon lange auf Antwort und wegen den amt und der dauer muss er in die neue Wohnung ohne mich ziehen.... mich wirft das gerade richtig derbe zurück. Gelten die ganzen Gründe meines Therapeuten gar nicht?? Eins steht fest: gesund werde ich bei meinen Eltern nicht.
6 Antworten
Eigentlich müssen sie Dir die Genehmigung erteilen:
Der Gesetzgeber läßt dies nur unter besonderen Voraussetzungen zu.§ 22 (2a) SGB II lautet:
Sofern Personen, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25.Lebensjahrs nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluß des Vertrages zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkrt erforderlich ist oder
3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
http://www.anwalt-fliege.de/eigenen-wohnung-fuer-unter-25-jaehrige-leistungsbezieher-von-hartz-iv
Du musst das Pferd von vorne aufzäumen, dann bekommst du auch nicht so ein Durcheinander.
Erst mal hättest du auf die Zustimmung des Amtes warten sollen, bevor dein Partner seine Wohnung kündigt und mit künftigen Vermietern verhandelt man auch erst dann, wenn die Vorrausetzungen zur Anmietung gegeben sind. Also erst, wenn alles geklärt ist.
Dass das Amt sich nicht auf eine Beurteilung deines Therapeuten verlässt, sollte auch klar sein. Natürlich wollen die auch noch einen Amtsarzt und ggf. einen Gutachter hinzuziehen.
Das Jobcenter hat dir nicht den Auszug verweigert.
Das gutachten von deiner Psychologin kann so nicht anerkannt werden. Wenn der Amtsarzt und Psychologe es genau so sehen, dann wirst du auch Geld bekommen.
Was hat dein Freund damit zu tun und auf was für einen Brief wartet der Vermieter? Das sind unterschiedliche Sachen.
Es ist ja noch nicht mal herauszulesen dass ein Auszug dringend notwendig ist sondern nur das Verhältnis schwer
Was wohl nicht relevant ist.
Warte erstmal ab und gehe zu deren Psychologen
Da stand noch wesentlich mehr in den Brief, was ich nicht wiedergeben will.......
Sie verweigern dir nicht den Auszug, sondern dessen Finanzierung. Such dir einen Job und bezahlt den Auszug selbst.