Darf das Jobcenter einen Hausbesuch trotz Krankheit durchführen,oder verstößt das nicht gegen Grundrechte?
3 Antworten
" Hausbesuche müssen nicht hingenommen werden und es gibt kein Gesetz, dass dieses in irgendeiner Form rechtfertigen würde. Die sinbd nur dann zu rechtfertigen, wenn es um eine Erstausstattung
geht oder um bauliche Veränderungen bei z.B. Behinderungen. Allerdings
müssten hier regelmäßig Sachverständige kommen, die etwas davon
verstehen. Ein Verwaltungsbeamter wäre dafür unqualifiziert.
Bei allen anderen Hausbesuchen, muss ein Verdachtvorfll vorliegen, der
benannt sein muss und dann ist die Staatsanwaltschaft am Zug, da nur
diese in der LKage ist, Ermittlungen sachgerecht durchzuführen. Auch
hier wären Sachbearbeiter wiederum hoffnungslos unqualifiziert, da sie
keine entsprechende Ausbildung haben, was ermittlungsrelevant ist und
was nicht. " (quelle: https://www.elo-forum.org/alg-ii/4765-hausbesuche-rechtslage.html)
"Ein Hausbesuch muss die Ultima Ratio (letztes Mittel) sein, um
offene Fragen zu klären. Die Behörde muss vorher prüfen, ob es nicht
andere Wege der Sachverhaltsaufklärung gibt, da der Hausbesuch für den
Betroffenen regelmäßig eine besondere Belastung mit sich bringt. In diesem Sinne ist ein Hausbesuch nur erlaubt, wenn Fragen nicht anderweitig geklärt werden können. Der Betroffene ist nicht verpflichtet, den Behördenmitarbeiter in
seine Wohnung zu lassen (Bayr. Landessozialgericht Beschluss v.
11.3.2011, L7 AS 83/11 B ER). Die Wohnung ist grundgesetzlich geschützt
(Art. 13 GG)."
(quelle:http://www.hartziv.org/hausbesuche-vom-amt.html)
Auf beiden Seiten findest du auch weitere Infos dazu.
Was ist das Problem? Du kriegst eine Leistung und mußt auch was liefern.
Vielleicht kannst du sie im Gegenzug mit was anstecken? ;-)
Der begriff 'Leibeigener' kommt aus dem Mittelalter und bezeichnet etwas ganz anderes. Damals hatte der kleine Mann/Frau ja, genau genommen, kein Eigentum. Nicht mal der eigene Leib. Er war zu Arbeitsdiensten der Obrigkeit verpflichtet. Dies ohne Rechte oder gar sozialem Netz. Google mal ;-)
Wenn du eine (bestimmte) Leistung vom Jobcenter willst, dann wollen die dafür auch was haben, bzw. man muß sich da an Regeln halten. Die Kontrollbesuche sollen ja dafür sorgen, dass nicht betrogen wird. Ohne Kontrollen hat es wohl früher grundsätzlich nicht funktioniert. Dies geht dann zu Kosten der Ehrlichen, der sonst wieder der Dumme ist. Der Ehrliche hat dann mit diesen Kontrollbesuchen sicher auch kein Problem.
Dein Arbeitgeber hat ja in deiner Wohnung auch nichts zu suchen, denn die Leistung(Geld), die du vom Arbeitgeber bekommst, hast du mit deiner Arbeit bei ihm ja auch abgegolten.
Würde sie auch reinlassen,aber wenn ich in Arbeit wäre kommt mein Arbeitgeber auch nicht einfach bei einer Krankschreibung
http://hassiepen-rechtsanwalt.de/2014/01/26/hartz-iv-und-hausbesuche-des-jobcenters/
Du musst niemanden reinlassen.
Leider komplett falsch. mit Bezihung der Leistungen wird er doch nciht deren Leibeigener.