Darf das Jobcenter auch im nachhinein noch Kontodaten verlangen?
Hallo,
ich habe eine Frage zur Angabe von Bankdaten an das Jobcenter. Ich habe bis vor einem Jahr Hartz 4 bezogen und habe seither gearbeitet.
Jetzt hat sich das Jobcenter gemeldet und möchte im Nachhinein Angaben zu meinem Sparbuch für den Zeitraum 2013. Das Sparbuch habe ich damals angegeben, das Amt hat aber irgendwann nach Antragstellung meine Akte verlegt. Mittlerweile existiert das Sparbuch nicht mehr da ich es gekündigt habe, sodass ich denen auch keine Angaben oder Kopien vom Kontoauszug machen könnte. Die haben natürlich damit gedroht, dass sie mir die Bezüge kürzen, aber es gibt ja nichts mehr zu kürzen, da ich nichts mehr von denen bekomme.
Können die mir im Nachhinein irgendwas anhaben wenn ich denen jetzt nichts angebe? Und dürfen die im nachhinein überhaupt etwas von mir verlangen?
4 Antworten
Hallo FPader, Du fragst, ob das Jobcenter nachträglich Belege und Unterlagen für die Zeit Deines Leistungsbezugs von Dir abfordern kann. Antwort dazu: Ja, aus nachvollziehbaren Gründen. Diese Gründe hier im einzelnen aufzuzählen und zu benennen wäre müßig, sind aber im Alltagsgeschäft der Behörde (Jobcenter/ARGE) durchaus existent. Versuche einfach zu verstehen, dass eine solche Einrichtung auch nach buchhalterischen Vorgaben funktioniert und auf der Grundlage von aktuellen Verwaltungsvorschriften entscheiden muss. Glück auf!**
sorry, nicht nachträglich sondern nochmal die alten Unterlagen.
Versuche mal zu verstehen, daß die Buchhaltung nicht funktioniert und die das Zeug geschreddert statt kopiert haben und nun wiederhaben wollen...
Du sollst überprüfen, ob die ALG-II Leistungen als Vorschuss, als Darlehen oder vielleicht
nur Vorübergehend bezahlt wurden. Das steht im Bescheid. In den o.g. Fällen kann das JC sogar alle Zahlungen zurückverlangen, wenn deine Situation sich verbessert hat. An Deiner Stelle werde ich dem JC schriftlich erklären, das Du die Unterlagen nicht mehr besitzt und Wiederbeschaffung dir zu teuer wird, als unzumutbar.
Nein, können die nicht. Wenn du keine Bezüge mehr erhältst, kannst du mit deinen Finanzen (auch Sparbüchern) alles machen was du willst, ohne das Amt zu informieren oder um Erlaubnis zu bitten. Wenn die nicht in der Lage sind, auf ihre Akten aufzupassen, ist das nicht deine Schuld und wenn die so wenig zu tun haben, daß die Akten von Leuten die nichts mehr von ihnen bekommen bearbeiten, dann kann einen das freuen. Aber es ist ihr Problem.
Ja dürfen sie !
Sagt der,der nicht mal mein Namen richtig schreiben könnte.Du Voll Sepp 😂😂😂
Die haben sie bekommen, als sie aktuell waren. Das Amt will aber die alten Daten haben, die weit über ein Jahr alt sind. Niemand ist verpflichtet das aufzubewahren. Die können also gern verlangen - aber Konsequenzen androhen können sie nicht, weil der Fragesteller/die Fragestellerin vom Amt seit einem Jahr nichts mehr bekommt.
Ja bin mir sicher. Auf ernsthafte und hilfe Fragen gebe ich eigentlich immer hilfe.Soweit ich kann!
Ich meine das ja nur gut ;) wenn du mich anzicken willst und meine Hilfe ins lächerliche ziehen willst bitte schön!
Meinte? Solltest du nicht wissen was du da rätst?
Ja Nachhinein von der sämtliche sachen verlangen.
mit welcher Begründung? "Wir sind zu doof auf Ihre Akten aufzupassen und uns ist langweilig. Nach einem Jahr wollen wir aus Sehnsucht nach Ihnen nochmal Ihre Akten bearbeiten!" - also ein Jahr nach Beendigung des Bezuges vom Amt...
Mokkoo! Wenn du nicht mal SCHREIBEN kannst, lass das doch lieber, bevor Du die Fragende mit Deinen " gut gemeinten Antworten" ärgerst.
Was dürfen sie?
Aufjedenfall dürfen sie, sachen wie Kontoauszug ect...nachträglich verlangen.