Kann das Jobcenter im Nachhinein Kontoauszüge verlangen?

7 Antworten

Ja, wenn es einen bgründeten Verdacht gibt, dass etwa Einkünfte im Bewilligungs- und Bezugszeitraum vom Leistungsempfänger nicht dem JC mitgeteilt wurden, also möglicher Leistungsbetrug.

Im Zweifel muß da der Leistungsempfänger aber gar nicht mitwirken, weil die Staatsanwaltschaft beschafft sich schon bei Verdacht und Bedarf eine Kontenübersicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Kontoauszüge die Bezüge NACH Beendigung des ALG2-Bezugs angeben, gehen dem Jobcenter nichts an, aber sehr wohl Geld, das du während das ALG2-Bezugs erhalten hast!

Also zum ersten Teil deiner Frage: Nein, zum 2. Teil aber Ja, denn schließlich hättest du ja über deinen Freibetrag hinaus anrechnungsfähige Einnahmen erwirtschaften können, und da ist das Jobcenter berechtigt, das zu prüfen, und eventuell zu viel gezahlte Leistungen zurück zu verlangen.

Wenn Grund zu der Annahme besteht, dass in der Zeit Geld eingegangen ist, welches hätte angerechnet werden müssen, ganz bestimmt.

Siehe @OlafausNRW bzw. @DogDiego

Hallo,

solange man im Leistungsbezug ist, kann es daß JC .

Außerhalb des Leistungsbezuges kann das JC rückwirkend Kontoauszüge verlangen wenn dem JC Tatsachen bekannt geworden sind,die für die damalige Leistungsberechnung maßgebend sind (zum B. Auszahlung von Sparguthaben).

Das JobCenter hat zu prüfen, ob du weitere Einnahmen im Leistungszeitraum hattest. Wie soll das denn sonst gehen, wenn du keine Kontoauszüge vorlegst?