Was kann ich beim Bundesheer sagen dass ich keine Wehrpflicht machen muss?
Wie werde ich ausgemustert? PS meine Onkel hat Kontakte zu Arzt und einem Rechtsanwalt, da lässt sich auch was machen
5 Antworten
Der Anwalt kann genau gar nichts machen. Erst wenn das ÖBH etwas nicht nach dem WG 2001 macht, dann könnte er was machen.Allerdings viel Spaß gegen den Staat ein verfahren zu führen.
Mal abgesehen davon das du gerade selber eine Straftat begehst (Umgehung der Wehrpflicht und geg. Umgehung der Stellungspflicht)
Sollte der Arzt wirklich so blöd sein und gefälschte zertifikate ausstellen wird er bald deinen Anwalt brauchen.
Was verstehst du unter Wehrpflicht?
nur das ÖBH oder ÖBH und Zivildienst
Ganz einfach: Z.B. Lass dich zu einer Frau um operieren, Lege deine Staatsbürgerschaft zurück, Ziehe ins Ausland, werde aufgrund vorerkrankung oder Behinderung untauglich.
Lg
Ganz vergessen, lass dich zum Prister weihen (Religion spielt keine Rolle, anerkannt muss sie sein) dann auch keine Wehrpflicht
Gegen den Staat kannst du leider in dieser Hinsicht nichts machen, man kann dem Staat hier zurecht Sexismus und Ausbeutung und Nötigung vorwerfen, aber da man den Staat nur auf Basis der von ihm gemachten Gesetze verklagen kann und er die Gesetze so gemacht hat dass die Wehrpflicht (aus staatlicher Sicht) legitim ist, kann man da nichts machen.
Du kannst probieren untauglich zu sein, hast du irgendwelche Vorerkrankungen oder Wirbelsäulenschäden oder oder ähnliches?
Ein Kumpel von mir hat Asperger der musste nicht hin, ein anderer Kumpel von mir war bei der Musterung 2 Tage lang schwerhörig, wenn du weißt was ich meine.
Wenn es dir wichtig ist dann kannst du mal schauen ob es den Peter Zickenrott noch gibt, der berät auch junge Männer wie man am besten untauglich wird.
Zivildienst machen. Dein Anwalt wird dir das so bestätigen, auswandern wäre auch eine Option.
Dann "mach doch was" mit deinem Anwalt, Arzt, oder sonst wem, oder stelle halt einen Verweigerungsantrag, wie jeder normale Mensch auch.
Ich vermute Mal, dass du aus Österreich kommst.
Du kannst die Wehrpflicht innerhalb einer Frist verweigern und dann Zivildienst machen oder du wirst ausgemustert.
So nicht ganz richtig:
Man kann sich aufgrund einer Weigerung z.B. Glauben/Pazifismus dem Bundesheer entziehen.Oder man gibt bei der Stellung oder Spätestens 6Monate nach der Stellung eine Zivildienst Erklärung ab.
Muss allerdings seinen Wehrdienst in Form eines Ersatzdienstes oder eher bekannt als Zivildienst in Form von 9 Monaten ableisten. Das allerdings nur wenn einen die ZISA (Zivildienstservice Agentur) auch haben möchte.
Lg