BF-17 darf die Begleitperson im zweit wagen voraus oder hinterher fahren?
Weil das einzigste wo ich gefunden habe ist das:
§ 48a Voraussetzungen FeV
(2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erreicht hat.
Und da steht ja nur das ich begleitet werden muss aber nicht das die Person mich direkt im Fahrzug begleiten muss also theoretisch auch in einem hinterher fahrenden Fahrzeug sitzen kann oder täusch ich mich ??? ich finde das irgendwie nur logisch weil beides ist eine Art Begleitung und es nur vorgeschrieben ist welche das z.B. die Begleit Person min. 30 Jahr alt sein soll aber nicht wo sie sitzen soll....
13 Antworten
Sie muss im gleichen Auto sitzen, egal ob vorne oder hinten, schließlich soll sie dir helfen! Wenn sie hinter die fahren würde, würde es dir ja nichts bringen.
warum heißt es wohl begleitetes fahren? bestimmt nicht, dass einer hinterher fährt. die begleitperson muss natülich im selben auto sitzen.
Kennst du den Spruch mit dem kleinen Finger und der ganzen Hand?
Und - wie soll deine gewünschte Begleitperson die Anforderungen des § 48a Abs. 4 FEV erfüllen?
Gehe einfach mal davon aus, dass die Person auch im gleichen Auto sitzen muss, alles andere wäre totaler Quatsch !
Natürlich ist dies nicht möglich! Die Begleitperson muss mit im Fahrzeug sitzen!
Wenn man begleitet wird, dann muss die Person ja wohl auch anwesend sein. Wenn sich die andere Person in einem anderen Wagen befindet, ist sie ja nichtmehr anwesend. Ihr könntet euch im Straßenverkehr ja verlieren.